Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 13. (Nyíregyháza, 1999)

Helytörténeti tanulmányok - Irodalomtörténeti tanulmányok - Tálas Anikó: Czóbel Minka és Büttner Helén barátsága

István Balogh VIER URKUNDEN DER FAMILIE BÁTHORI (1330-1332) Die Stadt Nyírbátor hat bis 1928 eine mit späthumanistischer Schrift geschriebenen, stark beschädigten Urkunde (in der Größe von 73,5 x 54 cm) in ihrem Archiv aufbewahrt. Die Urkunde wurde in der Kanzlei vom König Ulászló II. 1512 beglaubigt neu geschrieben, die Urkunde wurde von der Kanzlei des Königs Johann I. bekräftigt. Die überlieferte Urkunde ist in dieser bekräftigten Form erhaltengeblieben. In der 1512 neugeschriebenen Urkunde ist eigentlich die Privilegienurkunde vom Ludwig I. (eine vom 15. März 1330, zwei weitere vom 17. Februar 1332 und 8. März 1332) eingebunden. Alle vier Urkunden erhielten die Angehörigen der Báthori-Familie aus dem Gut-Keled-Geschlecht, aber von den vier Geschwistern waren 1332 nur drei am Leben. Nach der Familientradition, die Mitte des 14. Jahrhunderts auch schriftlich festgehalten wurde, hat der Staatsgründer Stephan der Heilige den beiden Brüdern, Gut und Keled, die das Geschlecht erzeugten, das dem Geschlecht auch den Namen gebende Gut, Bátor gestiftet. In der Reihenfolge der 1512 bekräftigten Urkunde erhielten das erste Lehngut vom Karl I. die vier Brüder aus der damals schon Báthori genannten Familie zur Belohnung ihrer treuen Dienste, als Schadenersatz für die erlittenen Verluste. Das Dorf namens Bátor und die Bewohner der zum Dorf gehörigen Güter wurden von der Urteilskraft aller Richter des Landes befreit, ihre Herren und deren Nachkommen dürfen über sie und auf den Gütern ertappten Missetäter urteilen. Die zweite, dritte und die vierte Urkunde verpflichtete die Handelsleute, ihren Weg nach Bátor zu nehmen, ihre Waren an den donnerstags abgehaltenen Wochenmärkten auszu­legen, zum Kauf oder Tausch anzubieten. Erst nach Beendigung des Wochenmarktes dürfen sie weiterziehen, sofern sie es wollen. Die Familie legte die vier Urkunden in der Kanzlei von Ulászló II. 1512 vor. Dort wurde festgestellt, daß bei der ersten und der dritten das Siegel des aushändigenden Monarchen vorhanden ist, inbezug der zweiten und vierten wird dieser Umstand nicht erwähnt. Der König ließ alle vier neu schreiben und hat sie bekräftigt. 1537 bat die Familie den König Johann I. um die Bekräftigung der von Ulászló II. ausgehändigten Urkunden. Von diesem Zeitpunkt an verloren sich die Spuren der Originalurkunden, zu nicht festzu­stellender Zeit und unter unbekannten Umständen kamen sie auch aus dem Besitz der Familie. Es steht fest, daß 1575 die Originalurkunde, die von Karl I. ausgestellt und 1512 neu geschrieben und bekräftigt wurde, die Báthori-Familie zurückfordert. Der oberste Würdenträger des Staates, der Palatin gibt zu, daß sich der Familie zustehenden Urkunden in seinem Besitz befinden, aber er ist nur gewillt, beglaubigte Abschriften auszuhändigen. Auch das Gericht entschied in diesem Sinne. Von diesem Zeitpunkt an kennen wir nur die Abschriften der 1512 neu geschriebenen und bekräftigten Urkunde. Es ist anzunehmen, daß eine von diesen auf irgendeiner Weise in den Besitz der Stadt Nyírbátor gelang, und nach dem Aussterben der Familie auf der

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