Császár István - Soós Viktor Attila: Der ungarische Tarsitius. Das Leben und Martyrium von János Brenner, 1931-1957 (Szombathely, 2003)
Skizze über die Verfolgung der katholischen Kirche in Ungarn (1945-1957)
und die Tätigkeit der Bistümer. Ohne ihre Bewilligung durften weder die Gläubigen noch die Seelsorger den Oberhirten aufsuchen. Das Volk bezeichnete diese Personen, die aus der ÁVH kamen, mit dem Namen „Schnurrbartsbischöfe“. Die Parteizentrale entschied in kirchenpolitischen Angelegenheiten, und die AEH führte sie aus. Die Mitarbeiter der Behörde waren von Anfang an sehr aktiv, deckten auf, wer eine mönchische Vergangenheit hatte. Die „erfolgreiche Arbeit“ bewirkte, dass die Priesteramtskandidaten, die aus einem Orden in die Diözesanpriesterseminare kamen, noch vor dem Ende des Studienjahres 1951/52 entlassen wurden. Den Höhepunkt der totalen Kontrolle bedeutete die gesetzkräftige Verordnung Nr. 20 des Jahres 1951, die das Oberherrenrecht regelte: Ab sofort durften die Hauptämter - Erzbischof, Bischof, Weihbischof, Abt, Generaloberer - nur mit der Zustimmung des Präsidentenrates besetzt werden. Um den priesterlichen Nachwuchs zu verhindern, wurden die Priesterseminare aufgehoben oder zusammengezogen, die theologischen Fakultäten von den Universitäten getrennt. 1952 blieben insgesamt drei theologische Ordenshochschulen übrig von den früheren neun, und die 12 Diözesanpriesterseminare wurden auf 5 - Eger, Esztergom, Győr, Nyíregyháza und Szeged - reduziert. Unter strenger staatlicher Kontrolle durfte außerdem die Katholische Theologische Akademie aufrechterhalten bleiben, abgetrennt von dem Zentralpriesterseminar zu Budapest und der Katholischen Universität Péter Pázmány. Anfang der 50er Jahre wurde die Zahl der verhafteten und internierten Priester nicht geringer. Wenn einer seine Meinung gegen das Regime äußerte, wurde er von seinem Posten entlassen und entweder in ein verstecktes Dorf versetzt oder er kam ins Gefängnis oder ins Internierungslager. 23