Császár István - Soós Viktor Attila: Der ungarische Tarsitius. Das Leben und Martyrium von János Brenner, 1931-1957 (Szombathely, 2003)
Skizze über die Verfolgung der katholischen Kirche in Ungarn (1945-1957)
die eingeschüchterte Kirche endgültig in die Knie zu zwingen, wurde József Grősz, Erzbischof von Kalocsa, am 18. Mai 1951 festgenommen. Im Mai 1951 wurde die Staatliche Kirchenbehörde (AEH) errichtet, das Parlament erließ am 18. Mai das diesbezügliche Gesetz (Gesetz Nr. 1 des Jahres 1951), das am nächsten Tag in Kraft trat. Der Parteistaat gewann durch diese Organisation immer größeren Einfluss auf die Tätigkeit der Kirche. Gleichzeitig mit der Errichtung der ÁEH wurde Erzbischof József Grősz verschleppt. Infolgedessen wurde Gyula Czapik am 5. Juni 1951 Vorsitzender der Bischofskonferenz. Während des Grösz-Prozesses, am 23. Juni, wurden von der AEH mehrere Bischöfe in Hausarrest genommen - Bertalan Badalik von Veszprém, Endre Hamvas von Csanád, József Pétery von Vác und Lajos Shvoy von Székesfehérvár -, die sich der Friedensbewegung nicht angeschlossen und gegen die Säkularisation und den fakultativen Religionsunterricht Widerstand geleistet hatten. In der Rechtssache von Grősz und seiner Gefährten wurde ein entsetzliches Urteil gesprochen. József Grősz wurde am 28. Juni 1951 mit fiktiver Anklage wegen staatsfeindlicher Verschwörung, Vorbereitung einer legitimistischen Restauration, Spionage und Währungsschmuggel zu 15 Jahren Gefängnis, Vendel Endrédy, der Abt von Zirc, zu 14 Jahren und der Paulinerpater Ferenc Vezér zum Tode verurteilt. Unter dem Druck verschiedener Gegebenheiten - Internierungen, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Todesurteile - legte die Ungarische Katholische Bischofskonferenz am 21. Juni 1951 den Eid auf die kommunistische Verfassung ab. Nach der Ablegung des Eides übernahmen die Vertreter der ÁEH in allen Bistümern die Leitung. Sie nahmen die Amtsstempel, die Schlüssel der Kassen und Archive in Besitz, überwachten, kontrollierten und lenkten die Korrespondenz 22