Császár István - Soós Viktor Attila: Der ungarische Tarsitius. Das Leben und Martyrium von János Brenner, 1931-1957 (Szombathely, 2003)

Skizze über die Verfolgung der katholischen Kirche in Ungarn (1945-1957)

und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik, die zwei Monate dauerten. Die Vertreter der katholischen Kirche hatten während der Sitzungen eine völlig ausgelieferte Position gegenüber den Beauftragten der Regierung. Am 30. August 1950 unterschrieb József Grősz die Vereinbarung auf die Versicherung der Regierung hin, dass den Ordensleuten nichts geschehen würde. Von seiten des Staates wurde dieses Dokument vom Religions- und Kultusminister József Darvas unterschrieben. Nach der „Vereinbarung“ erkannte die Bischofskonferenz die Verfassung an und ver­sprach, gegen die kirchlichen Personen vorzugehen, die sich gegen die Vereinbarung auflehnten. Ferner garantierte sie, dass die Friedenspriesterbewegung gefördert würde. Die Regierung versprach die Garantie der Religionsfreiheit und materielle Unterstützung für 18 Jahre, die in Etappen von drei bis fünf Jahren allmählich gesenkt werden sollte. Nach der Vereinbarung durften acht kirchliche Gymnasien - 6 für Jungen, 2 für Mädchen - unter der Leitung der Benediktiner, Franziskaner, Piaristen und der Schulschwestern ihre Tätigkeit ausüben. Nach zweimonatigen Verhandlungen - am 30. August - unter­schrieb die Bischofskonferenz zwar eine Vereinbarung, aber sie konnte keine Garantie für das Fortbestehen der Orden erre­ichen. Das Gesetz vom 7. September 1950 verbot die Orden in Ungarn, bis auf die vier Orden, die acht Gymnasien erhalten durften, allerdings mit so vielen Ordensleuten, wie für die Unterhaltung der Schulen notwendig waren. Entgegen den Erwartungen ließen die Angriffe gegen die katholische Kirche nicht nach. Eine Woche nach dem Unterschreiben der „Vereinbarung“ wurde die gesetzkräftige Verordnung des Präsidentenrates Nr. 34 vom Jahre 1950 bekannt gegeben, die die Orden in Ungarn auflöste. Zu der Zeit gab es in Ungarn 23 Orden für Männer mit 2582 Mitgliedern, und 40 20

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