Püspöki körlevelek 1859 (Szombathely, 1860)

Datum Sabariae die 2-a Decembris 1859. Nro. 2521. E. XV. Ab Excelso C. Pi. Financiarum Ministerio die 26-a Octobris a. 1858. emanavit Intimatum sequentis tenoris: Um das Staatsschuldenwesen zu vereinfachen, und zugleich den Besitzern österreichischer Staats­papiere Gelegenheit zur Umstaltang des Capitales auf österreichische Währung zu geben, wird mit Allerhöchster Genehmigung eine freiwillige Convertirung aller Staatsobligalionen, welche nicht in klingender Münze mit weniger als ö°/0 verzinslich und nicht verlosbar sind, in Staalsobiigationen auf österreichische Währung mit 5°/0 Verzinsung, eröffnet. Zu dieser Convertirung werden vorläufig folgende Kategorien der öffentlichen Schuld für ge­eignet erklärt: Die Metalliques-Obligationen zu 1, 2l2, 3, 4 und 4‘2°/0 (mit Ausschluss der 4% Obligationen mit Rückzahlung); die verlosten Obligationen der alten Staatsschuld zu 3, 3*,, 4 und 4l2°/0; die Ho fka mm er-0 b 1 iga ti o n e n für die Landesschuld von V ora rl b e rg zu 3l{ und 4-°/0; die H o fk a m m e r- Ob I i gat i o n e n für die Salzburger Landesschuld zu 2‘2 3, 3^ 3 ;i5 und 4%; die Obligationen der Salzburger Landesschuld zu 2 *2, 3, 32., 3 \ , 33. und 4°/0; die Hofkammer-Obligationen für die Schuldender Kammer und des Domcapitels zu Passau zu 3, 3'2 und 4%; die Obligationen der Landesschuld von Tirol zu 3, 3L, 3‘2 und 4°/„; die Obligationen der Landesschuld von K r a i n und des Villacher Kreises zu 1*4, 2, 1'2 und 3%. Der Umstellungsmassstab hiebei ist folgender: Für je 1Ö0 fl. der mit l°/0 in C M. verzinslichen Obligationen entfallen 21 fl. — Nkr. ösl. Währ. 1 3 7 1 4 /o ff ff ff 36 ff 75 ff ff 27 I) ff ff »♦ 42 ff — ff ff a i 0/ ^ 2 '0 ff ff ff ff 52 ff 50 ff ff 3% 1) ff ff ff 63 ff — ff ff 3VVn M >» ff ff 67 ff 20 ft ff 31 7 0 3 '0 »» )) ff ff 70 ff — ff ff 0 2 0/ 0 5 '0 ff ff ff ff 71 • f 40 ff ff 3» 7 ff ff ff ff 73 ff 50 f f ff 3*.% ff ff ff ff 75 ‘f 60 ff ff 4% >» ») ff ff 84 ff — ff ff 4l2% ff ff ff ff 94 ff 50 ff ff Für die, zur Convertirung beigebrachten, auf Uebe rb ri nge r oder aüf freie Namen lautenden (nicht vinculirten) Obligationen werden Staats-Schuldverschreibungen in österreichischer Währung mit Coupons in den Capitalsbeträgen von 1000 tl, 300 fl und 100 fl. hinausgege­ben werden, und zwar ohne Unterschied, ob die Zinsen von den auf freie Namen lautenden Obli­gationen bisher gegen stärnpelfreie oder gegen stäinpelpflichtige Quittungen erfolgt worden sind. Dagegen werden für die zur Conveulirung beigebrachten nich auf Ueberbringer oder freie Namen lautenden Obligationen Staats-Schuldverschreibungen in österreichischer Währung ohne Coupons mit der lntestirung der ursprünglichen Obligation hinausgegeben • werden, wovon die Zinsen in österreichischer Währung auch in Zukunft gegen gestämpelte Quit­tungen zu erheben sind. Für jene convertirten Beträge, welche nicht 100 fl. erreichen, aber durch 10 ohne Rest theilbar sind, werden „Th eil-Schuld Verschreibungen“ zu 10 fl. erfolgt werden. Von diesen Theil-SchuldVerschreibungen zu 10 fl. laufen zwar auch die Zinsen mit 5% in österreichischer Währung vom Tage der Ausstellung an, werden aber erst dann zur Zahlung fällig, wenn die Uinstaltung in eine Obligation zu 400 fl., sei es durch bare Aufzahlung oder durch Beibringung der entsprechenden Anzahl von Theil-Schuldverschreibungen, oder durch beides zugleich erfolgt ist. Die Ausgleichung von Resten bis auf den Betrag von 10 fl oder von 100 fl. kann nur durch bare Aufzahlung geschehen, wobei die gegenwärtig coursirenden Banknoten, in solange sie noch gesetzlichen Umlauf haben, im Verhältnisse von 103 zu 100 für österreichische Währung angenommen werden. Die Staats-Schuldencasse in Wien und sämmtliche Creditsabtheilungen derselben in den Kronländern werden vom 15. November 1858 angefangen Obligationen zum Behufe der Con­­vertirurig übernehmen. Wer hievon Gebrauch zu machen gedenkt, hat die zur Convertirung bestimmten Effecten, wenn sie alle von gleicher Kategorie sind, und einen gleichen Zinsfuss haben, mit einem Ver­zeichnisse in duplo; wenn sie aber verschiedenen Kategorien angehören, und von verschiedenem Zinsfusse sind, für jede Kategorie und jedes Percent ein besonderes Verzeichniss in duplo, sammt

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