Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1982 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1982)

H. Szűcs Gitta: A pesti szatócsok

Ausübung geregelt. Die Einführung der vollständigen Gewerbefreiheit geschah mit dem Kaiserlichen Patent vom 20. Dezember 1859, womit eine neue Gewerbe-Ordnung erlassen wurde. Das Zunftwesen wurde aufgehoben. Löste sich eine Innung nicht auf, hatte sie ihre Statuten den Bestimmun­gen des Patentes bzw. der damit erlassenen Gewerbe-Ordnung gemäß zu reformieren. Unter denjenigen, die gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in nachbarlichen Ge­meinden betrieben, war ein gemeinschaft­licher Verband aufrecht zu erhalten, und inosfem so einer noch nicht bestand, so viel als möglich herzustellen. Die Krämer und die Lebensmittel-Kleinhändler und Verkäufer vereinigten sich in der Genossenschaft der Pester Krämer. Die infolge des ungarischen Gewerbege­setzes von 1884 entstandene Erste Budapester Genossenschaft der Hauptstädtischen Klein- und Mittelhändler nahm schon einen gleichberechtigten Rang unter den damaligen In te ressenvert retern des Handels ein. 87

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