Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1982 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1982)
H. Szűcs Gitta: A pesti szatócsok
Ausübung geregelt. Die Einführung der vollständigen Gewerbefreiheit geschah mit dem Kaiserlichen Patent vom 20. Dezember 1859, womit eine neue Gewerbe-Ordnung erlassen wurde. Das Zunftwesen wurde aufgehoben. Löste sich eine Innung nicht auf, hatte sie ihre Statuten den Bestimmungen des Patentes bzw. der damit erlassenen Gewerbe-Ordnung gemäß zu reformieren. Unter denjenigen, die gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in nachbarlichen Gemeinden betrieben, war ein gemeinschaftlicher Verband aufrecht zu erhalten, und inosfem so einer noch nicht bestand, so viel als möglich herzustellen. Die Krämer und die Lebensmittel-Kleinhändler und Verkäufer vereinigten sich in der Genossenschaft der Pester Krämer. Die infolge des ungarischen Gewerbegesetzes von 1884 entstandene Erste Budapester Genossenschaft der Hauptstädtischen Klein- und Mittelhändler nahm schon einen gleichberechtigten Rang unter den damaligen In te ressenvert retern des Handels ein. 87