Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1982 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1982)

H. Szűcs Gitta: A pesti szatócsok

Gitta H. Szűcs DIE PESTER KRÄMER Das ungarische Wort für Krämer (im ungar­ländischen Wortgebrauch Greissler) „sza­tócs" ist türkischer Herkunft: es bedeutet Händler, Verkäufer. Seine heutige Bedeu­tung kam auf mit der Spezialisierung des La­denhandels. Es entstanden reiche Geschäfte, die Lehrlinge und Gehilfen beschäftigten, und kleine Gemischtwarenläden, „Einperso­nengeschäfte". Letztere konnten die wichtig­sten Verbindlichkeinten der Zünftlichen Verhältnisse (Lehrlingsausbildung, Ausstel­lung von Freisprechungs Urkunden) nicht er­füllen und wurden deshalb an den Rand des städtischen Ladenlebens verdrängt. In Pest ging dieser Prozeß am Anfang des 19. Jahrhunderts vor sich, als die Stadt zum Handelszentrum des Landes wurde. Aus dem Handelsgremium schloß man die Krämer aus und verfügte, sie hätten die „ärmeren Leute" mit Waren zu versorgen. Die Stadtverwaltung vergab Krämerbefugnisse vorwiegend auch nur an in städtischen Diensten invalid Gewordene. Gegen solche Verfügungen begann nun der Kampf der Krämer, einmal um die Erweiterung der von ihnen geführten Artikel, zum anderen um eine eigene Innung. Unter den Krämern hatte sich nämlich die Zahl derer vergrößert, die kein städtisches Bürgerrecht besaßen. Zunft- bzw. Innungs­mitglieder konnten jedoch nur Bürger werden, und dies wurde zum Hindernis für die Gründung einer Innung. Aufgrund der zeitgenössischen Quellen scheint sich ein Kramladen nur um wenig von einem Laden der Gewürzhändler unter­schieden zu haben. Auch die Krämer führten — allerdings unrechtmäßig — die den Materialisten (Gewürzhändlern) vorbehal­tenen Gewürze und Kolonialwaren. Auf die um diese Artikel entstandenen Gegensätze bezog sich die die Organisation der Pester Krämer spiegelnde Satzung von 1825, in der die Situation am Anfang des vergangenen Jahrhunderts festgelegt wurde. Die Krämer gehörten in die Gruppe der unter städtischer Satzung tätigen Gremien, die den Ubergang zwischen den Zünftigen und den nicht zünftigen Handwerker-Organisationen bilde­ten, wenn sie auch das innere Leben ihres Gremiums nach dem Vorbild der Zünfte gestalteten. Damals waren die Pester Krämer mehrheitlich Stadtbewohner ohne Bürger­recht, und ihre Läden lagen großenteils in den Vorstädten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erlebte das ungarländische Zunftleben die letzte Periode seiner Existenz. Die 1851 erlassene Provisorsche Gewerbeordnung schuf die beschränkte Gewerbefreiheit. Das Krämer­befugnis berechtigte nur zum Kleinverkauf „jener geringeren Waaren im Allgemeinen, welche thei durch ausdrückliche Verordnun­gen, thei durch die Observanz den Krämereien zugewiesen sind". Mit der Provi­sorischen Gewerbeordnung wurde ein spezielles Krämerbefugnis, das der Greiss­lerei, systematiert und gleichzeitig dessen 86

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