Tűzoltó Múzeum évkönyve 2. 1985 (Budapest, 1986)
I. RÉSZ TANULMÁNYOK - Dr. Szabó Károly: Pécs tűzvédelmének kialakulása és fejlődése a legrégebbi időktől az önkéntes tűzoltóság megalakulásáig
Der Stadtrichter von Pécs hat im J.1841. streng verordnet: man darf Asche in der Nähe von brennbarem Material gar nicht halten, mit brennender Kerze oder Pfeife darf niemand in Stall, Dachboden bzw. an gefährlicher Stelle herumgehen. Die Wasserversorgung von Pécs wurde sich im J.1845. gelöst. Am 19. VIII. 1847. trat eine neue Feuerordnung ins Leben. Daraus Wichtigeres: die Eigentümer der Häuser mit Strohdach bedecken ihre Häuser mit Dachziegeln verbindlich; zwei neue grosse Wasserspritzen wurden bestellt; zur Anregung des Wassertragens wurde die Belohnung vergrössert; 4 Forint bekam der Bürger, der mit seinem Wasserholenden Wagen als vorerster beim Feuer erschienen war; 3 Forint war der Preis für den zweiten Bürger, zwei Forint wurden dem dritten, I Forint dem vierten gegeben. Die Wasser-Fassungsvermögen der neuen Feuerspritze betrug 10-12 Ohm. Sie konnte das Wasser auf die Entfernung 4,5 Klaftern wegwerfen. ;sie strömte einen gleichmässigen, ununterbrochenen Wasserstrahl aus. Diese neue Art der Feuerspritze war einheimisches Erzeugnis. Die Bevölkerung der Stadt ins Jahr 1848. vermehrte sich auf vierzehn tusend Seelen. Am 21. Feber 1849. plünderten, Brand stifteten fendliche Truppen in der Vorstadt, als 76 Häuser verglühten. Aus dem Bericht des Bürgermeisters im J. 1859. erfahren wir, dass 600 Häuser in den Vorstädten noch immer mit Strohdach bedeckt gewesen waren, also die Feuerwehr der Stadt war garnicht beruhigend. Der Stadtrat von Pécs konnte, nachdem freiwillige Feuerlöschvereine in Ungarn aus feindlichem politischem Grunde nach dem Unterdrücken des Freiheitskriegs (1848-1849.), noch auch nicht im J. 1864. gestattet waren, nicht anders tun: nach einem Jahrhundert gab er wiederum die Feuerordnung des J. 1764. abermals aus. Nun wird streng das Abbrechen der Bauwerke, die ohne Bewilligung errichtet gewesen waren, verordnet. Jeder Hauseigentümer muss die Kamine seines Hauses jährlich wenigstens achtmal reinigen lassen. Wer das versäumt, der soll als Bstrafung 1-10 forint bezahlen. Wenn jemand in Stall, in Scheune oder bei brennbarem Material herumgeht, usw., muss alls Geldstrafe 1-25 Forint in die Stadtkasse einzahlen. Fürs Rauchen im Dachboden usw. ist die Bestrafung streng 5 Forint. Die zehn Wägen, die beim Feuer als die ersten mit vollgefüllten Wasserbehältern bzw. Feuerspritzen erscheinen, bekommen je zwei Forint Belohnung; unter denen bekommt der vorerste 4 Forint als Belohnung. In Ungarn wurde im J. 1869. erlaubt, dass freiwillige Feuerlöscvereine in den Städten gestiftet werden. Die Stadt Pécs leistete als die sechste diesem Gesetz genüge und im J. 1870 begann der ,,Pécser Turner und Feuerlöschverein" seinen Betrieb.