Bardoly István és László Csaba szerk.: Koppány Tibor Hetvenedik Születésnapjára (Művészettörténet - műemlékvédelem 10. Országos Műemlékvédelmi Hivatal, 1998)
Ágostházy László: A romokról
Über die Ruinen László Agostházi Nach dem Überblick der in der ungarischen und internationalen Ruinenwiederherstellungen herrschenden Tendenzen und begangenen Fehler spricht er (der Verfasser) sich dafür aus, dass die Wiederherstellung der Ruinen und die Konservierung der größeren Gebäudeüberreste inkl. Ersetzung nur im Bewusstsein der während der vollständigen Freilegung ans Tageslicht kommenden und auch die Zusammenhänge klärenden Kenntnisse geplant werden dürfen. Die freigelegten Gebäudeüberreste müssen bis zum Beginn der Konservierungsarbeiten gegen das Wetter und die Schädigungen fachkundig geschützt werden. Mit gebührender Selbstbeherrschung muss es verwirklicht werden, dass keine Denkmäler archäologisch freigelegt werden, deren fachkundige und auch langfristig zufriedenstellende Konservierung nicht gesichert ist. Die auf Grund der wissenschaftlichen Freilegungen bekannt gewordenen „Gebäude" müssen nach der notwendigen Fotoarbeit und Dokumenierung zugeschüttet werden, es sei denn die Gebäudeüberreste sind Bestandteil einer archäologischen Gruppe, eines zur Präsentation bestimmten Gebädekomplexes oder - wegen ihrer hervorragender Bedeutung - eines heimatkundlichen Denkmals mit speziellem Charakter. Von den Zuständigen muss es entschieden werden, welche Ruinendenkmäler auch langfristig sichtbar bleiben und als solche sowohl die entsprechende Konservierung, als auch irgendwelche Form der Ersetzung erhalten. Es dürfen nicht alle Ruinendenkmäler Ungarns an der Oberfläche sichtbar erhalten werden. Dazu müssen nur diejenigen bestimmt werden, die im weitesten Sinne des Wortes geeignet sind Erlebnis zu erwecken, Bewusstsein zu formen und Informationen zu vermitteln. Im Schutze unserer Ruinenerbschaft müssen diese Selbsbescheidung vorgesetzte Gesichtspunkte durchgedacht werden.