Varak és kastélyok (A 25. Egri Nyári Egyetem előadásai 1995 Eger, 1995)
Előadások: - Josef Maier: Várhelyreállítások műszaki megoldásai Németországban
JOSEF MAIER TECHNISCHE LÖSUNGEN DER WIEDERHERSTELLUNG DER BURGEN IN DEUTSCHLAND Die Sanierung von Burgen in Deutschland ist bis heute keine eigene Forschungsdisziplin sondern allenfalls ein Anhängsel an die Burgenkunde. Burgen, deren Ruinencharakter durch Ergänzungen des 19. Jahrhunderts, wie etwa die Wartburg in Thüringen oder die Ronneburg in Hessen, weitgehend aufgehoben ist, lassen sich zunächst einmal in gleicher Weise sanieren wie andere historische Gebäude auch. Maß und Umfang der Sanierung müssen jedoch dann völlig neu überdacht werden, wenn die betreffende Burg als Ruine erhalten ist. Beherrschend ist dann an erster Stelle die Ruinencharakteristik. Je größer und vollständiger eine Ruine ist, desto eher wird man Ergänzungen vornehmen dürfen, wobei jede Ergänzung letztendlich fragwürdig bleibt. Die erhaltene Ruinengroßform erlaubt und verlangt die Korrektur von Fehlstellen, die entweder aus statischen Gründen notwendig ist, die aber auch die Ruinenästhetik am ehesten vertragen kann. Je mehr von einem Ruinenbauwerk noch vorhanden ist, um so eher können notwendige Ergänzungen mit authentischer Sicherheit entweder durch Vervollständigung einer teilweise erhaltenen Gesamtform oder in Analogie vorgenommen werden, da statisch notwendige Sicherungen am ehesten durch die Wiederherstellung alter ehemaliger Baugeföge zu erreichen sind. Dem Schutz von erhaltener Bauplastik, der Sicherung von Putzen mit Farben kommen dabei eine besondere konservatorische Bedeutung zu. Die Sicherung und Reparatur von Teilruinen hat mit dem, seit Jahren immer weiter entwickelten Sanierungsverfahren der maschinellen Fugenvermörtelung eine konservatorisch schonende Methode gefunden. Während man zu früheren Zeiten der handwerklichen Bearbeitung auf möchglichst gerade Mauerabschlüsse hinarbeiten mußte, da die Fugenvermörtelung per Hand nur bedingt wirksam war, kann man mit dem Druckmörtelverfahren, den Ruinenbestand belassend, jeden einzelnen Stein wie neu vermauert und vermörtelt behandeln, so wie an späterer weiterer Stelle noch etwas eingehender die Sprache davon sein wird. Die formalen Zufälligkeiten, geschichtlichen Abrisse und architektonischen brücke der Burgruinen können erhaltenbleiben und bedürfen nicht der oft zu verfälschenden und die Gesamtheit der Teilruine entstellenden zusätlichen Bei- und Aufmauerungen. Die zweite Grundentscheidung zur Sicherung, Erhaltung von Ruinen und Ruinenmauerwerk bezieht in jedem Falle den Nutzungsgrad und die didaktische Wirksamkeit der Ruine mit ein. Begangene oder sogar bewirtschaftete Burgareale bedürfen einer intensiveren Bauunterhaltung. Darin ist eingeschlossen, daß Brüstungsmauern aufgesetzt werden müssen, obwohl die historischen Mauern nicht mehr vorhanden sind; es müssen komplette Mauerabdeckungen aufgebracht werden, um keine Besucher durch herabfallendes Material zu gefährden. Nicht zuletzt sind an zahlreichen Stellen Ergänzungen vorzunehmen, um die Absturzgefahr für Besucher so weit wie möglich einzugrenzen. Die Authentizität des Denkmals muß darunter nicht leiden, wenn die notwendigen Hinzufügungen so gering wie möglich gehalten und nur dort geduldet werden, wo historische Architekturbegrenzungen schon einmal bestanden. Auch mit didaktischen Begründun-