A műemlékek restaurálása (Az Egri Nyári Egyetem előadásai 1974 Eger, 1974)

Vukosava Tatic DIE DENKMALPFLEGE IN JUGOSLAVIEN UND DIE RESTA URA TOR ISC HE ORGANISATION UND PRAXIS DER PROVINZEN Das vielseitige Interesse für das kulturelle Erbe und die zeitgemässe Organisation der Denkmalpflege ist eine Errungenschaft des neuen Jugoslavlens. Die Zerstörungen des zweiten Weltkrieges haben nicht nur des südslavischen Völkern, sondern auch den Denkmälern Jugoslaviens schwere Schäden zugefügt. Doch schon in den Kriegsjahren begann die mit dem Schutz der Denkmäler verbundene Tätigkeit. Die erste Gesetzesverordnung, der Beschluss NKOJ, Uber den Schutz und die Bewahrung von Denkmälern und Antiquitäten erschien bereits während des krieges. Schon in den ersten Jahren nach der Befreiung des Landes wurden die Gesetze des Bundes und der Republiken verabschiedet, dann Institutionen gegründet, die als Zentralstellen die verwaltungsrechtlichen Befugnisse ausüben und des technischen Schutz der Kunstdenkmäler verwirklichen. Die Überlieferung der organisierten Denkmalflege im grösstenTeil Jugoslaviens wurzelt in einer zu An­fang resp. um die Mitte des 19. Jahrhunderts begonnenen Tätigkeit. In Serbien erfolgte 1836 die erste Re­gistrierung der Kölster und Kirchen, worauf von 1839andie grösser angelegten Wiederherstellungs-arbe­iten in Angriff genommen wurden. Die erste gesetzliche Verordnung, die die Zerstörung von alten Städten und Schlössern untersagte, erhielt - trotzdem hiefür keine Vorbilder zur Ver fügung standen - bereits alldie Prinzipien, auf denen der Schutz und die Pflege des kulturellen Erbes auch heute noch beruht. In Kroatien, Slavonien und in der Vojvodina schloss sich die organisierte Arbeit jener der 1850 in Wien ins Leben gerufenen Zentral kom mission für Denkmalpflege und -Forschung an. Vom Anfang 1911 an, als die Tätigkeit der Kommission dezent­ralisiert wurde, traten die Konservierungswerkstätten der Länder als Hauptorganisatoren der Denkmal­pflege an ihre Stelle. In Bosnien­Herzegovina kann auf dem Gebiet des Denkmalschutzes der Brief des Grossvezirs, datiert von 1874, als erster Versuch betrachtet werden. Die Landesregierung nahm sodann 1892 erste diesbetref fende Rechtsverordnung an , Zwischen den zwei Weltkriegen dienten in Jugoslavien für der Denkmalschutz die Überlieferungen und Rechtsgepflogenhelten der einzelnen Gebiete als Grund­lage. In der Zeit zwischen 1921 bis 1935 wurden zwar 8 Ge set zw or la gen ausgearbeitet, doch keine von ihnen trat in Kraft.

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