Magyar Műemlékvédelem 1980-1990 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 10. Budapest)

Történet - Kaiser Anna: Műemlékek és városkép védelme a fővárosi építési szabályzatokban (1870-1945)

ties had been lost, than were the new buildings replacing them. This false town-planning program was improved in the newer editions of the Rules. In 1914, and later in 1928 not only the building height was limited slowly, but the Rules contained regulations for the defence of the existing cityscape. In the ur­ban development projects of the 30's a comprehensive plan is to be found for the protection of monuments, monumentlike buildings and the charcteristics of cityscape. The strange cat­egory of "monument-like" buildings allowed the building au­thorities to decide which building could be considered like this. This was necessary as the organization of monument protec­tion established in 1872, the National Committee of Monu­ments could protect only very few buildings on the basis of the 1881 Monument Law. That is why it was very important that the new Capital Building Rule made in 1940 on the basis of the first urban planning act of 1937 — and was in force till 1959 - ensured the circumspect and careful protection of monu­ments and cityscape. DENKMAL- UND STADTBILDSCHUTZ IN DEN HAUPTSTADTISCHEN BAUSTATUTEN (1870-1945) Die großzügige Entwicklung Budapests, die mit der Ver­einigung der Städte Buda, Pest und Óbuda (Altofen) 1873 ihren Anfang nahm, machte die Regelung der Bautätigkeit erforderlich. 1870 wurde es dem — nach dem Vorbild des englischen Metropolitan Board of Works - ins Leben gerufenen Rat der hauptstätischen öffentlichen Arbeiten auferlegt, ein mit den Organen der Haupstadt vereinbartes Baustatut zusammen­zustellen. Anfangs enthielten provisorische Verordnungen die wichtigsten Vorschriften. Sodann trat 1894 das erste Baustatut für das Gebiet der Haupt- und Residenzstadt ins Leben. Dieses Statut teilte die Stadt in vier Bauzonen und bestimmte die größte Bebauungshöhe in 5 Stockwerken, das heißt in 25 m, undzwar nicht nur in der Pester Innenstadt, sondern auch auf dem Schloßberg von Buda. Dem entsprechend ergaben hier nach dem Umbau des königlichen Schlosses die neuen öffentlichen Gebäude, sodann große Miethäuser einen mächtigen Kontrast zu der vorhandenen Bebauung. Die Welt der aus dem Mittelalter stammenden Pester Innenstadt wurde durch die Neubebauung un die Jahrhundert­wende fast restlos weggefegt, doch hielt man dies für eine natürliche Folge der Entwicklung. Auf dem Schloßberg von Buda löste dagegen die langsamere Umgestaltung und das entstehende neue Stadtbild bereits ernstere Kritik aus. Es war augenscheinlich, daß mit dem Schwinden des Alten größere Werte abhanden kamen, als welche das nachfolgende Neue bieten vermochte. Die falsche Stadtentwicklungskonzeption wurde in den nachfolgenden Ausgaben des Statuts immer wieder korrigiert. Die Statute von 1914, sodann von 1928 beschränkten nicht nur die Bauhöhe von Schritt zu Schritt, sondern enthielten bereits Vorschriften zum Schutz des vorhandenen Stadtbilds. In den Stadtentwicklungsprojekten der 1930-er Jahre sind bereits weitreichende und umfassende Vorkehrungen zum Schutz der Denkmäler, denkmalartiger Gebäude und Stadtbild lie h er Eigentümlichkeiten zu finden. Die sonderbare Formulierung "denkmalartig" Uberließ die Entscheidung, was in diese Kategorie gehört, der Erwägung der Baubehörden. Dies war deshalb notwendig, weil das 1872 ins Leben gerufene Or­gan für Denkmalpflege, die Landeskommission für Denkmale aufgrund des Dcnkmalgesetzes von 1881 nur sehr wenige Gebäude schützen konnte. Deshalb war es von großer Bedeutung, daß das aufgrund des 1937 veröffentlichten Städtebaugesetzes 1940 neuerlich herausgegebene hauptstäd­tlische Baustatut, welches bis 1959 gültig blieb, einen recht umsichtigen und sorgfältigen Schutz der Denkmäler und des Stadtbildes sicherte.

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