Magyar Műemlékvédelem 1969-1970 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 6. Budapest, 1972)
BEVEZETŐ - Dercsényi Dezső: A magyar műemlékvédelem 100 éve
Grundlage wurde auch die Registrierung der geschützten 1 )enkmäler eingeleitet. Entscheidende Bedeutung hatte u. E. für die gesamte ungarische Denkmalpflege der Umstand, daß die Ungarische Akademie der Wissenschaften, getreu ihren auf diesem Gebiet erworbenen großen Traditionen, 1951 die Kleintopographie von István Genthon veröffentlichte. Wer sich über die Entwicklung der Denkmalregistrierung und der topographischen Arbeit während dieser Epoche vergewissern will, dem sei empfohlen, diese Publikation mit ihrer dreibändigen zweiten Auflage zu vergleichen. Nicht nur ihre Ergänzung durch Illustrationen und Bibliographie ist bedeutsam, sondern auch die Bereicherung ihres Materials an Quantität. In dieser Hinsicht leisteten die »Untersuchungen der Stadtbilder und Denkmäler« sehr große Hilfe. 74 Siedlungen wurden untersucht und ihre schutzwürdigen Denkmäler und Stadtbilder mit Beschreibungen sowie Photographien und Karten dokumentiert. Die Untersuchungen wurden auf Veranlassung des Ministeriums für Bauwesen ausgeführt und sollten den Städtebauplänen als Unterlage dienen. Zugleich wurde in der Denkmalfachabteilung des Budapester Projektionsbüros für Städtebau (BUVAIT) eine auch methodologisch bedeutsame Arbeit zur Registrierung der Denkmäler in der Hauptstadt, ausgeführt. Genthons Kleintopographie, die Untersuchungen der Denkmäler und Stadtbilder sowie die Großtopographie (die weiter unten besprochen werden soll), ermöglichten es, daß der geschützte Denkmalbestand des Landes auch in Form eines offiziellen Verzeichnisses veröffentlicht werden konnte. Da das Verzeichnis für offiziellen Gebrauch bestimmt war, wurde seine Einteilung gemäß jener der Baubehörden (also nach Komitaten, Kreisen und Städten) vorgenommen. Das Verzeichnis beschränkt sich auf die Registrierung der notwendigsten Angaben (Straße, Hausnummer, Grundbuchnummer, Bezeichnung des Objektes durch Bestimmung von Stil und Alter) der einander in alphabetischer Reihenfolge der Straßennamen folgenden Denkmäler. Nach Veröffentlichung des Verzeichnisses konnte auch seine Revision eingeleitet werden. Es lag in der Natur' der Aufgabe, daß die Aufnahmen im ganzen Lande nicht nach völlig einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt wurden, hatten doch teilweise das Genthonsche Verzeichnis, teilweise die Untersuchungen bzw. die Fachliteratur als Grundlage gedient. Das Ziel der Revision war also vor allem, einheitliche (Tcsichtspunkt e geltend zu machen, Denkmäler, die ihren historischen oder künstlerischen Wert eingebüßt hatten, auszusieben, doch machten verschiedene Erwägungen auch die Erweiterung des Verzeichnisses notwendig. So sind im neuen, revidierten Verzeichnis nun auch die bedeutenden Denkmäler der Volksarchitektur, ferner solche der Architektur und Geschichte der neuesten Zeit berücksichtigt worden. Über diese beiden letzteren Denkmalgruppen seien noch einige Worte hinzugefügt. Die systematische Forschung nach den Denkmälern der Volksarchitektur setzte am Ende der fünfziger Jahre unseres Jahrhunderts ein. Die recht beachtenswerten früheren ethnographischen Forschungen hatten zwar bereits wichtige Feststellungen hinsichtlich der Entwicklung der Häusertypen in Ungarn, ihrer Kategorisierung nach Landsehaftseinheiten, der Architektur der Dörfer im allgemeinen, der Anordnung der einzelnen Grundstücke und Höfe, und nicht zuletzt der Entwicklung der dekorativen Kunst in diesem Bereich ermittelt. Indessen waren diese Ergebnisse für die Denkmalforschung von geringem Nutzen. Das Landesinspektorat für Denkmalpflege suchte durch die systematische Durchforschung von 300—400 Dörfern im Jahr, die für die Entwicklung der einzelnen Siedlungen kennzeichnenden architektonischen Eigenheiten festzustellen und den Bestand an erhaltenswerten Denkmälern auszuwählen, die entweder an Ort und Stelle, oder in ethnographische Freilichtmuseen überführt, mindestens aber durch Vermessungen und photographische Aufnahmen dokumentiert werden sollten. Nur- Dank dieser' jahrzehntelangen Arbeit war es möglich, die Kluft zrr überbrücken, die zwischen der Registrierung der- Denkmäler der grande art und jener der Volksarchitektur bis 1945 bestand . Von prinzipieller Bedeutung ist das Problem der Bewahrung von Denkmälern der jüngsten Vergangenheit. Wir sahen, daß Gerecze die Grenze für Denkmäler mit dem Jahr 1811 gezogen hatte, während Genthon seine Sammeltätigkeit vorerst bis zum Jahre 1850 ausdehnte. Die Untersuchungen der Stadtbilder und Baudenkmäler erstreckten sich bereits bis zum Beginn des 20. Jh. Zweifellos ist der Prozeß, in dem Bauwerke zu Denkmäler werden, fortlaufend, und auch praktische Erwägungen sprechen dafür', mit dem Denkmalschutz so nahe wie möglich bis zur' Gegenwart vorzurücken. Zur Zeit ist dies um so mehr wünschenswert, da die um die Jahrhundertwende erbauten Werke der eigentümlich ungarischen Sezession, die Denkmäler' der prämodernen Architektur aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, ebenso oder noch mehr der Gefahr' ausgesetzt sind, umgebaut oder vernichtet zu werden, wie die Denkmäler des Mittelalters oder der Barockzeit. Gegenwärtig werden schon bis zum zweiten Weltkrieg entstandene bedeutende Objekte von der Denkmalpflege unter Schutz gestellt, unter Berücksichtigung des internationalen Brauchs, wonach Werke lebender Architekten nicht in Betracht kommen. Unter den geschützten Objekten befinden sich natürlich nicht nur Denkmäler mit künstlerischem Wert, sondern auch solche von historischer' Bedeutung, Schauplätze wichtiger historischer Ereignisse, Geburtshäuser von Dichtern und Gelehrten usw. Zu diesem Kreis gehören auch Gebäude, die in der- ungarischen Arbeiterbewegung, in der Räterepublik, in der Befreiung des Landes eine Rolle spielten und vor einigen Jahren unter Schutz gestellt wurden. Schließlich sei hier erwähnt, daß auf Grund des Gesetzes Nr. III. vom Jahre 19(i4 das Ministerium für Bauwesen und Städtebau und das Ministerium für Bildungswesen bisher in 13 Städten 14 Gebiete zu Reservaten mit Denkmalwert erklärt haben. Diese sind: Budapest: Burgviertel; Esztergom: Burg und SzéchenyiPlatz; die Innenstädte von Győr', Sopron, Kőszeg, Székesfehérvár, Pápa und Pécs; Veszprém: die sog. Bischofsburg: Szombathely: Berzsenyi-Platz; Vác: 1 S.März-Platz und Konstantin-Platz; Eger 1 : Burg und Innenstadt; Sárospatak: der von der Stadtmauer umgebene Stadteil. Die Aufnahme einiger weiteren Gebiete und etwa ebensovieler Dörfer unter die Reservate ist gegenwärtig im Gange. Eine wichtige Bestimmung des Denkmalsehutzgesetzes ist, daß die Umgebung der- Denkmäler' automatisch unter Schutz steht. Falls angesichts des Charakters und der Größe eines Objektes die gesetzlich festgelegten Grenzen des geschützten Gebietes (die anliegenden Grundstücke) sich als ungenügend erweisen, kann auch ein größeres Territorium unter Schutz gestellt werden. Bislang gelangte die derart erweiterte Umgebung von etwa 120 Baudenkmälern unter Schutz. Im Sinne des Gesagten gestaltet sich die Denkmalstatistik wie folgt: Baudenkmäler 1848 Bauwerke mit Denkmalcharakter 5820 Stadtbild-(dorfbild-)lich bedeutende Bauwerke 1170 Gebiete mit Denknialcharakter 14 Geschützte Denkmalumgebung 150 Insgesamt 8838 164 In dieser Periode wurde auch die Konzeption der Publikationen über Denkmäler ausgestaltet und sodann bis zur Verwirklichung gebracht. Die Veröffentlichung der durch die Ungarische Akademie der Wissenschaften geförderten topographischen Foi'sehungen erfolgte bislang in acht Bänden. Jeder- Band enthält den gesamt en Bestand an architektonischen und mobilen Kunst werken 3 Magyar M fi r n [ le k vét lelem