Magyar Műemlékvédelem 1949-1959 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 1. Budapest, 1960)
Dercsényi Dezső: Tíz év magyar műemlékvédelme
malniaterial der Stadl oder der weiteren Umgebung eingebaut wurde, gereichte dem Denkmal- und Muscumswesen gleicherweise zum Vorteil. Es traten aber auch die Nachteile der Zusammenfassung in eine gemeinsame Organisation in Erscheinung. Das Denkmalwesen verlor seine selbständige Organisation, was außer der behördlichen Tätigkeit - die Landeszentralc für Museen und Denkmäler hatte ausschließlich in Denkmalangelegenhciten behördliche Funktionen in der Hauptsache in bezug auf das Budget zutage trat. Unser Budgetsystem, das die Befriedigung der reellen Bedürfnisse anstrebte, förderte demnach im Rahmen der gegebenen Volkswirtschaft, natürlicherweise eher die Befriedigung der Gebäude-, Beheizungs- und Beleuchtungsansprüchc der Museen. Nachfolgend werde ich, um einen klaren Beweis für das hier Vorgetragene zu erbringen, einen tabellarischen Vergleich über die Entwicklung der zentralen Kredite und die Gesamtzahl der Denkmale anführen. Den Schaden den die Behebung der selbständigen Organisation angerichtet halte, haben wir im Laufe der Jahre 1955—56 schmerzlieh fühlen müssen, als man die Denkmalpflege jeweils einer bestehenden anderweitigen Organisation angliederte und sie dadurch ein weniger integrierender Teil von Institutionen, die andere Ziele verfolgten, geworden war. Die mit den Umorganisierungen einhergehenden St at us Veränderungen traten demzufolge bei den, der Institution angegliederten Teilen für Denkmalpflege schwerer in Erscheinung, was aus der untenanstehenden Tabelle deutlich zutage tritt. Den Aufgabenbereich der Landeszentrale für Museen und Denkmäler, die am I. Februar des Jahres 1953 zur Auflösung gelangte, übernahm das Ministerium für Volksbildung und da der vorgesehene Baurat, zu dessen Aulgaben auch das Denkmalwesen gehören sollte, zu diesem Zeitpunkt im Entstehen war, befaßte sieh die Hauptabteilung für Museen des Ministeriums für Volksbildung nahezu ein halbes Jahr lang auch mit den Angelegenheiten der Denkmalpflege. Die Amtsaufgaben dei- Donkmalpflege versah der laut dem Punkl 7. der Verordnung Nr. 4(19)1952 ties Ministerrates ins Leben gerufene Baurat, der zur Durchführung der operativen Arbeiten die Gruppe für Denkmalwesen des Ministeriums für Volksbildung übernahm. Wir müssen aufs neue hervorheben, daß die neue Oi'ganisationsform sowohl Vorteile als auch Nachteile aufwies. Als Vorteil ist die Einfügung der auf die Denkmäler bezüglichen Probleme unter die aktuellen Fingen der Architektur zu bezeichnen. Der Gedanke, die Hinterlassenschaft der Vergangenheit zu erhalten, isl in das von lebhaften Diskussionen und heftigem Widersland brausende Leben der Architektur eingeschaltet worden. Daß die im Werden begriffene neue ungarische Architektur sieh auf die Überlieferung unseres Volkes gründen, die Verwirklichung der zeitgemäßen Ziele unter Berücksichtigung derselben erreichen muss, ist wohl ein Grundsatz, der auch heute gebilligt werden kann. Die Architekturprobleme von heut o stellten die Denkmalpflege not w end i gerweise in den Vordergrund und unter den Anhängern der modernen Architektur fanden sich auch in beträchtlicher Zahl Förderer des Denkmalschutzes. Die zunehmende Bedeutung der Denkmalpflege trat auch in formaler Beziehung in Erscheinung: der Baurat, sodann das Landesamt für das Bauwesen waren als Organe des Ministerrates in der Lage, die in den verschiedenen Portefeuilles auftauchenden Probleme mit größerer Autorität zu koordinieren, die grundsätzlichen Fragen mit dem nötigen Gewicht zu vertreten. Die Nachteile der neuen Oi'ganisationsform ergaben sieh aus den inneren Widersprüchen, die bereits vom ersten Augenblick an, zwischen der Aufgabe des Baurates und den operativen Arbeiten der Denkmalpflege bestanden. Im wesentlichen oblag sowohl dem Baurat, als auch dem Landesamt für das Bauwesen, die architektonische Beurteilung der großen, das Lindl übersteigenden Investitionen. Zur selben Zeil erforderte der von 600.000 Forini allmählich auf ändert halb Millionen ansteigende Kredit der Denkmalschutzgruppe die Schaffung von kleineren Bauwerkstätten, da ja die Gruppe sich in erster Linie mit herrenlosen, in der Hauptsache »toten« Denkmalern beschäftigte, deren Freilegung, Konservierung oder Wiederherstellung kaum oder nur schwer von den überlasteten staatlichen Bauindustrieunternehmen ausgeführt werden konnten. Die Größenordnung der Denkmalkredite erschwerte auf diese Weise, genauso wie die Organisation, den Weg der gesunden Lösung. Vergeblich waren die Keime einer selbständigen Denkmalorganisation vorhanden, die Schaffung eines selbständigen Amies hätte einen zu großen Personalbestand erfordert, was zu jener Zeit (1953) ein unüberwindbarrs Hindernis bedeutete. Das Ausmaß der Zeni ralk redite wiederum erschwer!c bzw. machte die Anwendung der üblichen Methoden der Staatsauf Wendungen, Erneuerungen unmöglich. Diese grundlegenden Widersprüche wurden auch dadurch nicht behoben, daß den Arbeitsbereich des Baurats, gerade in Beziehung auf die Denkmäler, das Landesamt für Bauwesen übernahm. Die Trennung der behöidlichen Arbeit und der operativen Aufgaben, genauer die (hergäbe der letzteren an das Ministerium für Bauwesen, schien eine Ubergangslösung zu sein. Im Laufe der am 12. März 1955 durchgeführten Umorganisierung ging der wissenschaftliche Aufgabenbereich, sowie auch die Planung und Abwicklung an die Burgkommission über und wurde durch die Denkmalgruppe der letzteren ausgeführt . Wenn auch im Hinblick auf das Budget, den Personalbestand, also aus praktischen Gesichtspunkten, dieser Zustand zweifellos vorteilhafter war als der bisherige, ließ er sich dennoch nur als Ubergangslösung auffassen. Die Trennung der behördlichen und prinzipiellen sowie der operativen Arbeitel) in zwei -organisatorisch voneinander unabhängige Institutionen konnte nur provisorisch sein, deren endgültige Lösung von der im Jahre 1956 in Gang geset zten Regelung der Probleme des Bauwesens zu erwarten war. In diesen Zeitraum fiel die Lösung der Organisationsproblème der hauptstädtischen Denkmalpflege. Die Hauptstadl hatte in der Vergangenheit, in selbständiger Organisation beträchtliche Summen für Zwecke der Denkmalpflege verwendet. Nach 1949 war sie an den als Landesaufgabe bezeichneten Frauen der Donkmalpflege bei weitem nicht so beteiligt wie in früheren Zeiten. Die Interesselosigkeit wurde gesteigert, zumindest aber förderte sie jener Umstand, daß das Burgvicrtel, das an Denkmälern reichste Gebiet, seinem Wirkungskreis im Gründl 1 genommen entrissen war und im Wege der Burgkommission, sodann der Burgverwaltung, eigentlich selbst hinsiehtlieli der Bauverwaltung dem Ministerium für das Bauwesen angehörte. Dieser Lage ist es zuzuschreiben, daß die Fragen der Denkmalpflege im Budget nicht in entsprechendem Maße in Erscheinung traten (von den Wiederherstellungsarbeiten der Wohnhäuser fiel z. B. nur ein verschwindend geringer Teil auf die denkmalwerten Gebäude), und die behördliche Arbeit kam nur im Wege so schwerfälliger Uberleitungen zur Geltung, daß ihre schlagkräftige Funktion von vornherein unmöglich gemach 1 wurde. Vergebens bestand im Bereich des Hauptstädtischen Planungsinstiluts (BUVATI) eine selbständige Gruppe für das Denkmalwesen, die über die Planung, die Besserung des Stadtbildes hinaus durch Errichtung eines Denkmalkatastors eine ausnehmend bedeutsame Arbeit verrichtete, jedoch die behördliche Aufgabe wurde keiner Lösung zugeführt. Die erstinstanzliche Baubehörde erteilte zwar die Baukonzessionen auf Grund eines Gutachtens des Hauptstädtischen Planungsinstituts, aber ihre Abwicklung, vor allem ihre Konliolle, war auf der Verwaltungslinie durchaus nicht gesichert. Auf Grund einer der zwischen dem Landesamt für Bauwesen und der Hauptstadt zustandegekommenen Vereinbarung übernahm die Abteilung VIII (für Städteregelung und Bauwesen) des Hauptstädtischen Rates mit gewissen Einschränkungen die behördlichen Aufgaben im Gebiet der Hauptstadt und im Jahre 1957 winde zum Versehen dieser Aufgaben das Hauptstädtische Denkmalamt errichtet. Diese Möglichkeil zur Dezentralisierung der Denkmalpflege betrachten wir nicht für einen einzigen und Ausnahmefall. Sehen wir, daß ein Fachmann mit erforderlichen Kenntnissen am Posten steht und das Budget sichergestellt ist, so ist die Regelung der Denkmal-