Mikulik József: A bánya- és vasipar története Dobsinán (1880) (Rudabánya, 2003)

sieb, dessentwegen, bat er macht den alten Arbeiter zurück zu nehmen und ihn zur Arbeit zu zwingen, oder zur Bezahlung. Bezahlet er nicht, und arbeitet seinem Besteller auss Neyd, Trotz und Hartnäckigket alssdann mit Schaden, sol Herr Bestel­ler den Schaden an den losen Arbeiter suchen. Zum Achtzehenden. Die Montags-Eeyertage. und der muthwillige Missiggang der Hammerleüte sol ihnen gantzlich verbothen seyn. Sondern sollen allezeit dess Montages in voller frühe anlassen. Welcher der verseümnüss Ursach seyn wird, den wird auff H. Bestellers Anklage die Löbl. Brüderschafft zur Straffe ziehen, im fall ihn eine wichtige Entschuldigung nicht ausshelffen wird. Zum Neünzehenden. Wan ein newer Meister, ein Schmied, oder wie er den Nahmen habe, sich für einen Meister anmässet, und eine Arbeit an zu nehmen, dieselbe als ein Meister recht zubefördern sich unterstehet, muss er er sich zuvor, bey der Löbl. Brüderschafft anmelden, Erlaubniss erlangen und ein Schmied einen Thaler ein Eysenbläser einen Thaler ; ein Heitzer ein halben Thaler ; ein Zuwarter einen halben Thaler, ein Stiebbereiter ein Viertl eines Thalers zuvor erlegen. Von diesem Gelde wird man jähr­lichen zur Kirche auff das hohe Altar 4 Pfundt Wachs verehren. Zum Zwanzigsten. Dessentwegen soll auch ein neuer Schmied oder ein anderer Arbeiter, wann ihme in dem Hammer oder Ofen etwas wandel­bar wird, und er solches allein nicht zu recht bringen kann, Macht haben, ihme zuhülffe ruffen, einen oder auch zweuen andere Meister, auss einer andern Handlung. Seynd sie ihme nicht zu dienste, kann er sie bey der Löbl. Brüderschafft, ihrer Un­diensthafftigkeit halben verklagen. Im gegentheil ist man einen frembden, wie auch einen einheimischen Arbeiter, welcher in der Brüderschafft nicht einverleibet, solches zu thuen nich schuldig, es sey den, dass er der Brüderschafft eine halbe Wein zuvor nie­derlege. Zum ein und Zwanzigsten. Wann offtmals die Hammer-Arbeit müsslich, darzu das Glück wandelbar, und man nicht eigentlich wissen kan, wer ur­sachsey? Die Arbeiter oder die Bereitschaft? sol man nicht in Ungeduld den Arbeiter stracks von der Arbeit wegtreiben. Sondern sol ein Besteller auss Bescheidenheit dem Arbeiter ver­gönnen und zulassen, ein oder zweymahl auff eine andere Weise

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