Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása III.; C sorozat 4. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)
TANULMÁNY - TÓTH GERGELY : Bél Mátyás leírása Sopronról és Sopron vármegyéről: a mű és forrásai
stellt (diese nennen wir „Ödenburg-Llandschrift''). 66 Wahrscheinlich übergab er dieses Exemplar vorher auch Haynóczi, der seine Bemerkungen mit dessen Hilfe verfaßte. Mátyás Bél übernahm die Bemerkungen seines Ödenburger Wissenschaftler-Kollegen, und er baute sie mit großer Arbeitslust und restlos in den vorhandenen Text ein. Die von Haynóczi abgeschriebenen Urkunden teilte er zum Beispiel mit bzw. kommentierte diese ohne Ausnahme. Die Begeisterung von Bél ist in diesem Bereich nicht überraschend, da er in seinen Schriften die Wichtigkeit der glaubwürdigen Quellen und der Urkunden für die Geschichtsschreibung immer betonte, und er sich ständig beschwerte, wenn er solche nicht bekommen konnte. 67 Hier konnte er in der Praxis zeigen, wie er selbst die „pragmatische" Geschichtsschreibung und die Quellenkritik ausübte. Nach den Urkundentexten analysierte er die Urkunden bzw. stellte dar, wie bestimmte Ausdrücke im Text verstanden werden sollen. Er fügte zum Beispiel zu der Urkunde von König Andreas III. vom 17. Oktober 1297 eine kurze Zusammenfassung über die verschiedenen Zollarten, von denen die Ödenburger in dieser Urkunde befreit wurden, hinzu. 68 An einer anderen Stelle erklärte Bél den Inhalt der Urkunde von König Ladislaus IV. aus dem Jahre 1277, in welcher der Herrscher die Hälfte der Mauteinnahmen am Neusiedlersee — im Einklang mit anderen früheren Urkunden — für die Instandhaltung der Stadtmauern und der Türme den Ödenburgern überließ. 69 Daneben behandelte er — aufgrund der Anmerkungen von Haynóczi — auch die Frage des städtischen Stapelrechtes. 70 Wie sorgfältig der Preßburger Wissenschaftler arbeitete, zeigt auch, daß anhand diesen Quellenerschließungen und -Untersuchungen drei neue, ziemlich umfangreiche Kapitel (§ VII-IX) entstanden sind. Hier muß auch die Darstellung über die Auslösung der Krone 1463 und der damit zusammenhängende Wiener Neustädter Vertrag erwähnt werden, welche Ereignisse auch Ödenburg betrafen (§ X-XII). Beide bekamen Platz auch in der früheren Variante der Beschreibung, Bél veränderte jedoch diese Erzählung zu einer großen Abhandlung. Liierorts verwendete er aber nur erzählende Werke, deshalb ist der Quellenwert dieses Teiles relativ gering einzuschätzen. Es ist trotzdem bemerkenswert, mit was für gutem Gefühl er die einzelnen Quellen miteinander verglich, und aus dem Vergleich Schlußfolgerungen zog, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Preis der Krone. Bél benutzte auch die oben schon erwähnten Angaben von Haynóczi aus den Stadbüchern und den Stadtchroniken sehr gründlich. Ebenso wie in der Darstellung der Urkunden, zeigt sich auch hier der genußvolle erzählende 66 EFK Hist. I. zz. und siehe noch TÓTH: Z. W. 252-253. Der Originaltext und die Übersetzung dieser „Ödenburg-Handschrift" ist in gegenwartigem Band zu lesen. <L7 TÓTH: Z. W. 244. Anmerkung 49. In der Besehreibung von Rust beschwerte sich Bél darüber, daß ihm die Bürger ihre Urkunden nicht vorzeigten. — Desciptio Comitatus Semproniensis. EFK Hist. I. vv. p. 98. Anmerkung h. (,K EFK Hist. I. zz. pp. I3a-14. (§ VII) 69 Ebenda, p. 13a. 70 Ebenda, pp. 16-17. (§ IX)