Feljegyzési könyv 1492-1543; A sorozat, 3. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)

Die Rolle des Gedenkbuches in der Geschichte der Odenburger Stadtverwaltung

Kapitalverkehr von den 22 Altargebühren, das grundsätzliche Ziel des Stadtrates war es allerdings, in diesem Band die Kontrolle über den Immobilienhandel schriftlich festhalten zu können. Dementsprechend enthält der Band Grundbucheintragungen bis 1553. Danach übernahm der Stadtschreiber Gregor Gaspitz (1551—1579) bis zum Ende der Siebzigerjahre des 16. Jahrhunderts die Aufgabe, ähnliche Eintragungen regelmäßig im Zweiten Grundbuch vorzunehmen. 30 Im Jahre 1493, fast parallel mit der Entstehung des Gedenkbuchs, entschied der Stadtrat, der auch die Patronate ausübte, ein gesondertes Stadtbuch einzuführen, dessen Ziel die Aufsicht über die kirchlichen Güter war. Wie das Grundbuch, war auch jenes Priesterbuch kupferbeschlagen, ursprünglich weiß, hatte einen Ledereinband und einen hölzernen Umschlag. Es enthält neben zahlreichen priesterlichen Reversen viele Angaben darüber, wie das Kapital von 32 barmherzigen Stiftungen verwendet wurde. 31 5. Das Gedenkbuch ist einer der thematischen Kodexe der Stadt, welcher den Ubergang zwischen der gemischten Eintragungen (15. Jahrhundert) und den Quellen, die bereits in der neuen, gesondert geführten Form (ab Mitte des 16. Jahrhunderts) entstanden, repräsentiert. Der Band enthält 450 Quellenverweise aus mehr als fünf Jahrzehnten, wobei ihre zeitliche Verteilung recht unterschiedlich ist. Wenn man die Datierungen der Eintragungen analysiert, stellt sich heraus, dass die meisten von ihnen an Montagen, Mittwochen oder Freitagen vorgenommen wurden. In den Band schrieb man acht bis zehn Male pro Jahr, intensiver wervendet wurde er in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre des 15. Jahrhunderts und in der Zeit nach 1510. Die Intensität der Verwendung soll mit der Führungspraxis anderer Stadtbücher zusammengehängt haben. In mehreren Fällen kommt vor, dass eine Angelegenheit mehr als einmal im Gerichtsbuch, Ersten Grundbuch, Gedenkbuch oder Priesterbuch erscheint. 32 Darüber hinaus lassen sich bestimmte Zeitabschnitte nachweisen, in denen in der täglichen Praxis der eine Band mehr bevorzugt wurde, als ein anderer. Die Mehrheit der festgehaltenen Angelegenheiten bezog sich aufdieTätigkeit des Stadtrates und dessen Amtspersonen bzw. auf Schlichtung privatrechtlicher Fälle. Dementsprechend wurden die Schulden und Darlehen an die Stadt festgehalten, überdies wurden auch die Abrechnungen des Bürgermeisters, Stadtkammermeisters, Salzkammermeisters und „Kirchenvaters/meisters" eingetragen und vermerkt, wer das jeweilige Amt in Zukunft bekleiden sollte. 33 30 Mollay 1993, bzw. SVL, IV. A. 1008. a. cc. Zweites Grundbuch, 1554-1613. 31 Házi IL/6. Sopron, 1943, III-V. 32 Folgende Eintragungen des Gedenkbuchs weisen direkt auf die Vervendung der anderen Stadtbücher hin: Bürgerbüchl und Achtbüchl: Nr. 444; Erstes Grundbuch: Nr. 87, 356; Judenbuch: Nr. 396; Priesterbuch: Nr. 20, 258.1, 306.1, 401. Nach aktuellen Forschungsergebnissen erfolgte die Verwendung des Priesterbuchs, Gerichtsbuchs und Gedenkbuchs nur gelegentlich. In die Thematik des Priesterbuchs passende (doch im Gedenkbuch stehende) Eintragungen sind die folgenden: Nr. 103, 286, 293, 295, 296, 311,318, 329, 415. 33 Amtsantritte, bzw. Abtechnungen der Ämter: bürgermeisterliche (Nr. 32, 42, 93, 104); kammermeisterliche (Nr. 41, 42, 58, 80, 93, 104, 131, 133, 180); salzkammermeisterliche (Nr. 92); kirchenväterliche/meister­liche (Nt. 3, 4, 5, 6, 7, 92, 95, 98, 99, 126, 189); spitalmeisterliche (Nr. 53) und übriges (Nr. 8, 15, 43). Zu Einzelheiten siehe die bilinguischen Regesten det Quellenausgabe, bzw. den Orts- und Namenregister des Bandes.

Next

/
Thumbnails
Contents