Feljegyzési könyv 1492-1543; A sorozat, 3. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)
Die Rolle des Gedenkbuches in der Geschichte der Odenburger Stadtverwaltung
Gruppen einteilen. Die zwei ersten Kodexe, deren Eintragungen aus den Neunzigerjahren des 14. Jahrhunderts stammen, haben einen ziemlich gemischten Inhalt und können als Stadtbücher angesehen werden, die für beliebige aktuelle Angelegenheiten verwendet wurden. 26 Der erste Kodex enthält Statuten, meistens jedoch Testamente aus der Zeit zwischen 1390 und I517. In der zweiten Handschrift findet man größtenteils Notizen, die sich auf Abrechnungen von 1393 bis 1472 beziehen. Ab den Zwanziger- und Dreißigerjahren des 16. Jahrhunderts finden sich Bände, die bereits thematisch geführt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel die ab 1527 erhalten gebliebenen Kammeramtsrechnungsbücher und ab 1533 die Ratsprotokolle, welche die Entscheidungen und Beschlüsse des Rates in Rechtsfragen festhielten. Die Bürgerbücher, die die eingewanderten und das Bürgerrecht erhaltenden Personen auflisteten, stehen ab 1535 zur Verfügung. 27 Eine Ubergangszeit können das Gedenkbuch und die anderen, damit parallel verwendeten städtischen Bücher repräsentieren, die eigene Namen und eigene Bestimmungen hatten. In ihnen festgehalten wurden jedoch auch andere, vom ursprünglichen Zweck abweichende Eintragungen. Als zeitgenössisches Dokument des Gedenkbuchs ist das Gerichtsbuch der älteste Beleg. In diesem, einen purpurfarbenen Umschlag besitzenden Band wurden zwischen 1423 und 1531 überwiegend richterliche Bemerkungen eingetragen. Er enthält auch zahlreiche priesterliche Reverse, und sowohl im Gedenkbuch als auch im Bürgerbüchl und Achtbüchl sind einschlägige Eintragungen hierzu zu finden. 28 Wenn wir die ähnlichen Quellen aus diesem Zeitalter unter die Lupe nehmen, weist wohl das Bürgerbüchl und Achtbüchl die gemischteste Thematik auf. Das Buch hat einen Ledereinband, es enthält Angaben über die bevorstehenden Bürgerrechtverleihungen zwischen 1476 und 1548 und wurde vermutlich aus verschiedenen Notizen nachträglich zusammengestellt. 29 Im Gegensatz dazu ist das Erste Grundbuch zu sehen, das man 1480 zu schreiben begann. Es hat einen hölzernen und kupferbeschlagenen Umschlag, und ist der Kodex, der am konsequentesten geführt wurde. Es gibt darin zwar zahlreiche Angaben über den 26 Ihre Herausgabe: Házi IL/1. 1-139; bzw. 140-178. 27 Über die Quellen: SVL, IV. A. 1009. c. Cammer Amts Rechnung, Raitt Register, 1527-1848; SVL, IV A. 1003. a. Rathsprotocoll, Protocollum senatorium, 1533-1848. Über die ersten vier Bände dieser letzteren Reihe stehen uns beteits veröffentlichte Regesten und Register zur Verfügung: Tirnitz - Szakács 1996, und Anita Szakács: Sopron Város Tanácsa bírósági jegyzőkönyveinek regesztái [Die Regesten der Gerichtsptotokolle des Odenburger Stadttates]. II. 1555-1569. Sopron, 1997. Kapitel der Bürgerbücher bis 1541 erschienen bereits in gedruckter Form: Házi II. /2. Sopron, 1931, 285-291. Die weiteren siehe: SVL, IV. A. 1003. g. Bürger-Buch von Jahr 1535 bis 1624, 1535-1580, 1612-1624; vgl.: Jenő Házi: Soproni polgárcsaládok [Odenburger Bürgerfamilien] 1535-1848. I—II. Budapest, 1982. 28 Jenő Házi - János Németh: Gerichtsbuch - Bírósági Könyv, 1423-1531. Sopron, 2005. Über die Beschreibung des Bandes siehe die Einleitung von Jenő Házi: 9-11. Signatur des Bürgerbüchl und Achtbüchl: SVL, IV. A. 1027. Odenburger Stadtarchiv, Urkundensammlung vor 1526, Dl. 3830. 19 Katalin Szende: Polgárnak lenni. A polgárjog megszerzésének elvei és gyakorlata a késő-középkori Sopronban [Grundlagen und Praxis der Erlangung des Bürgerrechts im spätmittelalterlichen Ödenburg]. Urbs. Magyar Várostörténeti Évkönyv [Urbs. Jahrbuch der ungarischen Stadtgeschichtsforschung] 1 (2006), 85-107.