Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)

Die Stadtbücher und das Ödenburger Gerichtsbuch (László Blazovich)

menen Bürger waren in diesem Jahr Ungarn. Die Umstände der Erlangung des Bürger­rechts in Odenburg stehen mit den Bestimmungen des Artikels 66. des Ofner Stadt­rechtsbuches im Einklang. 30 Die Erlangung des Bürgerrechts brachte Privilegien, aber auch bürgerliche Pflichten mit sich. Grundlage von beiden war der Immobilienbesitz in der Stadt. Wie aus dem Versprechen des Kaplans Jacob Resch 1475 hervorgeht, waren die Bürger von Oden­burg aufgrund ihres Immobilienbesitzes verpflichtet, über die Steuer hinaus sich an der städtischen öffentlichen Arbeit (robat, robaii) zu beteiligen bzw. Wachdienst zu leisten. Jacob Resch, da durch die Stadt von diesen Leistungen befreit, übernahm die Pflege der Turmuhr am Vorderen Tor bis an sein Lebensende. 31 Die Instandhaltung der Brunnen auf den Weinhügeln und in den Fluren gehörte ebenfalls zu den Aufgaben der Stadt. 1423 übernahm Peter Strobel die Pflege des Brunnens in der Steiner Flur, für die Kosten verschrieb er die Einkünfte seiner dortigen Weingärten. 32 Die Brunnen auf den Fluren waren für den arbeitsaufwendigen Weinbau von größter Wichtigkeit. Sie wurden von un­terirdischen Wasserquellen genährt, ihre Reinigung, die Verhinderung ihrer Versandung war für die Stadtgemeinschaft lebenswichtig. Die Regelung des Handels zwecks Verunmöglichung unlauteren Wettbewerbs war H erzen s anliegen eines jeden Stadtrats. Sittlich erachtet war das Leben aus der eigenen Arbeit, Gewinnerzielung durch Hantieren und Ausnutzung Anderer war nicht erwünscht. Städtische Rechtsbücher, Urkunden enthalten zahlreiche diesbezügliche Artikel. 33 Im Gerichtsbuch finden sich hierfür drei Beispiele. 1453 und 1466 wurde die Anzahl derje­nigen festgelegt, die Brot feilbieten durften. 34 Sie waren ausschließlich Frauen und wur­den vom Eintragenden mutelpekhyn bzw. mütelpeker genannt. Die Bezeichnung steht in Odenburg also für Brotbäckerinnen - eine neue Angabe für die Klärung der Bedeutung von 'Müttelpeck'. Zwischen 1441 und 1463 wurde die Ordnung des Fischverkaufs ver­schriftlicht. 35 Eine wichtige Funktion im Fischverkauf bzw. bei dessen Organisierung nahm der Fischmeister ein. Von den Ödenburger Zünften und Handwerkervereinen werden im Gerichtsbuch vier erwähnt. Der Stadtnotar und der Rat sehen im Gerichtsbuch mehr als ein Buch zur Auf­zeichnung der Protokolle von Prozessen und der Beglaubigungstätigkeit des Rates. Aus der Einleitung der Ordnung der Schneiderzunft 1477 stellt sich nämlich heraus, der Rat und die Zunft hielten es für wichtig, die Zunftordnung in das Gerichtsbuch einzutragen. 36 Im gleichen Jahr wurden die Regeln der Zunft oder Vereinigung bzw. Bruderschaft der 30 Das Ofner Stadtrecht. Eine deutschsprachige Rechtssammlung des 15. Jahrhunderts aus Ungarn. Hrsg. von Karl Mollay. Bp. 1959. (im Weiteren: Ofner Stadtrecht). Ungarische Übersetzung: Bla­zovich László — Schmidt József: Buda város jogkönyve I—II. Szeged 2001. Szegedi Középkortör­téneti Könyvtár 17. (im Weiteren: Budai jogkönyv) § 32., 66. Zur zeitgenössischen Sozialgeschichte — u.a. von Odenburg — s. Szende Katalin: Otthon a városban. Társadalom és anyagi kultúra a középkori Sopronban, Pozsonyban és Eperjesen. Bp. 2004. (Társadalom- és Művelődéstörténeti Tanulmányok 32.) 80-118. (im Weiteren Szende 2004). 31 GB. § 412. Zum Wachdienst in Kriegeszeit s. Ofner Stadtrecht § 238., 243. 32 GB. § 570. 33 Budai jogkönyv, S. 85. 34 GB. § 107., 573., 574. 35 Zum müttel peck s. Ofner Stadtrecht § 145—146. und Budai jogkönyv § 145., Anm. 4. 36 GB. § 425a.

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