Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
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hiermit in Gegenwart des Ehrwürdigen, wie auch der Edlen, Hoch- vnd Wollge- lehrten, Vesst, Ehrnuessten Herrn [etc.] Herrn Pauli Schuberti evangelische Predigers vnd senioris alhier, Herrn Hieronimae Scholzen philosop[hiae] et medicinae Docto- ris, Herr Johann Scherschlaiffers des Jnnern Rahts, vnd Johann Andre Preinings, der Zeit geschwornen Notarii alhier die jch dann hierzu sonders Fleises, als Gezeugens erbitten vnd berueffen lassen, gemacht, geordnet vnd gethann, wie hernach folgt. Wann nun der Almechtige Gott, nach seinem gnedigen Willen, (darein ich mich gedultig ergib) über mich gebieten, vnd mich auß disem zeitlichen Jammerthall abfordern wierdt, so befehle jch erstlich meine Seel seinen göttlichen Gnaden vnd Barmherzigkheit, mit vergwister Zuversicht, er vmb des Verdiensts meines Hey- landts vnd Erlösers Jesu Christi Willen, mir alle meine Sündten gnediglich nachlas- sen vnd meine Seele in die ewige Freüdt vnnd Seeligkheit aufnemben werde. Mein todter Cörper aber soll alhier ehrlich vnd christlicher Ordnung nach zur Erdten bestattet werden. Zum Andern, schaffe jch meinem Lieben Herrn vnd Haußwirth Herrn Joachimb Vngern, vmb das er in das sechste Jahr mit mier ganz christlich, friedt vnd schiedlich gehaust, mich auch solche Zeit über ainig vnd allein auß den Seinigen (in dem ich ihme auser des nachvulgundten Weingartls, sonst wenig vnd fasst gar nichts zugebracht) nit als ein Eheman, sondern als ein Vatter ganz treulich vnterhalten vnd versorget. Erstlich sein mier gethanes Heürahtsvermächt, frey ledig vnd aigenthumblichen wid[er]umb zuruckh, zum andern mein zugebrachtes Weingärtl in Lebern, neben Herrn Hannß Vogel ligundt, aldie weillen er dasselbe durch seine Vncosten bißhero erheben vnd erbauen lassen, vnd dan fürs dritte auch das jhenige, was wir in stehunder Ehe miteinander] gesambt, in Bedenckhung solches allein auß dem Seinigen erwachsen, vnd herkhomben, vnd dise yezterzelte Stuckh alle frey vnd leedig, also vnd der Gestalt, das er sich derselbe alspaldt nach meinem tödtlichen Abgang, ohne alle Spörr vnd Jnuentur wie auch ohne alle meine Geschwistrigt, vnd sonst me- niglichs Einredt, vnd Wid[er] sprechen würckhlichen zu vnterfangen, vnd damit seinem Gefahlen nach, als mit andern seinen aigenthumblichen Güettern zu handeln, thuen vnd zu lassen Fueg vnd Macht haben solle. Will ihn auch hiemit zu meinenn Erben vnd Executorn dises meines Testaments instituirt vnd benennet haben. Zum Dritten belangent das jhenige, was mier nunmehr nach tödtlichem Abgang meiner Fr [au] Mueter see[lig] als ein Muetergueth von Rechtswegen erblichen gefahlen, welches aber mein Herr Vatter noch der Zeit vnter Händen hat, sambt dem was ich noch sonst khünfftig ererben möchte, das alles vnd iedes wie es Namben haben mag, schaffe vnd legir ich vnsern beyden miteinander ehelichen erzeugten zweyen Töchterlein, nambens Margareth vnd Barbara, mit diser angehefften Condition, das vorgedachter mein Lieber Herr, solch der Khünder Güetel alles miteinander, soll biß zu derselben Vogtbahrkheit, ohne einige Raitung beulich vnd vnuerthu- elich zugenüessen haben, hergegen aber die Khündter in der Forcht Gottes, zu allen christlichen Tugenden auferziehen vnd vnterhalten. 65