Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
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Erstlichen beuehle ich mein Seele, Gott meinen Himlischen Vatter, duch das Verdienst Jesu Christii, in seine heillige gnaden Hende, mit Bit meinen todten Cörper ehrlich vnd christlich [en] zur Erden zubestatten. Zum Anden, nach dem die Herren Artner Gebrüder wegen ihrer Fr[au] Schwester Magdalena, meiner gewesten Hausfrjau] see[lig] vermüeg eines ordentlichen aufgerichten Vertrags, zue meiner Verlassenschafft eine rechtmessige Anforderung haben, sollen demnach gedachte Herr Artner laut deßelben Contracts, vor all andern destowegen, waß irgendts noch hinterstellig sein möchte, auß meiner ganzen Verlassenschafft abgeferttiget, vnd wie Recht ist, befridiget werden. Zum Dritten, waß jch meiner Lieben Haußfrawen Maria in Antrettung vnser beyder Verehelichung zue ainen Heurathguet laut aufgerichten Heurathsbrief versprach [en], nemblichen, ain Viertel an meiner Behausung in der Statt neben Herrn Johan Sertori vnd Hannsen Schueler Heüser ligent. 2.) Ain Viertl an der Mühl. 3.) Ain Achtel Weingart in Kircher. 4.) Ain Viertl von meiner Fahrnus; Zu solchen Heurathguet verschaffe jch ihr wegen jederzeit mir erwißenen cöhnlichen Lieb vnd Trew, noch ein Viertl an gemelten Hauß; Jtem an den Weingarten im Wiser, so wir miteinandjer] erkhauff, vnnd ein Gesambtsguet, meinen gebürenden Theil, neben obberürten Stuckh allen ganz frey vnd ledig beuor. Daß übrige halbe Hauß aber, soll sie gedachte mein Haußfrjau] baulich vnd vnverthuelich ihr lebenlang, zubesizen vnnd zugenüessen Macht haben, vnnd meinen beyden Kindern allererst nach ihren tödtlichen Abgang, wie recht vnnd billich, die Kaufs Gerechtigkheit beuor stehen, vnd außtrücklichen Vorbehalten sein. Jtem ist mein Endtlicher Will vnd Mainung, jm Fall meiner Kinder eines oder das ander, vnter deßen sich, auß sonderbarer Schickhung Gottes in den Ehestandt begeben wurden, vnnd zur selbigen Zeit, so baldt keine andere Gelegenheit zuwohnen haben köndten, daß gedachte mein Liebe Hausfraw ihnen allen fürderlichen geneigten Willen hierinnen erzeigen, vnnd weilen daß Hauß mit Zimer gnuegsamb qualiflcirt, aine kleine Zeit, oder aufs wenigist ain Jahr ihre Wohnung in denselben zuhaben vergünnen soll, doch mit der Beschai- denheit, daß sie sich vnter diser Zeit- vmb andere Wohnungen vnd Gelegenheiten vmbsehen v[nd] bewerben sollen. Zum Viertten, demnach ich anderst nichts, an meiner Lieben Hausfrauen (alß alle cöhnliche Lieb vnd Trew, auch mit Verrichtung allen müglichen Fleiß, großer Mühe vnd Arbeit, sonderlichen aber in meiner jezigen langwürigen Kranckheit) gespürt vnd entpfunden, alß vermach vnd legir ich ihr, deßen zue einer billichen Er- gözlichkheit, vnnd Widergeltung, mein überiges ganzes Guet, Ligendt vnd Fahrunds nirgendt noch nichts daruon außgenomben, wie solches Nahmen haben kan oder mag, daß sie solches alles, ohne ainige Spör, Jnventur, oder gerichtlichen Eingrif, ihr lebenlang, baulich vnd vnuerthuelich ohne Raittung zugenüessen Macht haben soll. Jedoch soll sie herentgegen schuldig vnd verbunden sein, die beyden Kinder, ohne Entgelt ihres patrimonii, biß zue deroselben Vogtbahrkheit, zue aller Gottesforcht, Zucht, Tugendten, vnd Erbarkheit, alß wie es einer treuherzigen Muettern wolan59