Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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stehet, aufzuerziehen, sie mit aller nottwendtigen Cost vnd Klaidung, wie es sich gebürt, vnterhalten, vnd aller Notturfft nach versehen, dem Sohn aber, da derselbe etwan zum studiern wurde qualificirt vnnd tauglich sein, fleißig darzue anzuhalten, vnnd an hierzue bequeme Ort zuverschickhfen], oder jn widrig[en] Fall, sonsten et­was ehrliches erlehrnen zulassen, damit er auch heut od[er] morgen sich zuernehren wisse. Wie jch dann jnsonderheit, einem Edl, Wollweisen Magistrat alhier zue Oe- denburg zum vnterthenigisten ersucht, vnd gebetten haben will, ob solchen Handt zuehaben, damit solch mein ganz vätterliches Begehren, möchte befördert, vnnd in d[as] Werckh gesteh werden. Da <aber>67 bemelte meine Kinder ihre vogtbaren Jahr, erraichjen], vnnd zu der Ehe tretten wurden, soll mehrbemelte mein Haus­frau jedlichen Kindt, sechshundert Gulden Reinisch guets Gelt, bahr mittheilen vnd erfolgen laßen; benebenß dem Sohn Johanneß noch darzue den großen Goldberg, sambt den grossen Silberbecher, der Tochter Barbara aber, den Klaußner, vnnd die zween Würzbecher alßbaldt einraumen vnd anhendigen. Fünfften, meinen Vettern dem Jacob Wagner, verschaffe ich zwayhunder Taller Vjngarisch], welche ihme mein Hausfrjau] nach meinen tödtlichen Abgang, mit gueter Gelegenheit anhendigen soll, doch soll er schuldig sein, der Frauen jederzeit allen billichen Beystandt vnd Assistenz zuelaisten. Zum Sechsten, jm Fahl aber obbenante beyde Kind [er] vor ihrer Verehelichung den gnedigfen] Willen Gottes nach, Todtes verfahren solten, will ich meinen Vet­tern Jacob Wagner, der sich der Zeit bei mir aufgehalten, hiermit zue ainen Erben substituirt haben; also das er aller erst, nach meiner Lieben Haußfr[au] Todt mein ganzes Guetl an Ligendten vnd Fahrunden, wie es meinen leiblichen Kindern in vätterlich[en] gebürt hette, abzufordern Macht haben; jhme daßelbige allein frey aigenthumblichen sein vnd verbleiben soll, vnnd meinen nechsten dreystemigen Befreundten mehrers nit, alß auf jedlichen Stamb, ainhundert Gulden R[einisch], hinauß zugeben schuldig sein soll. Darmit sie dann nochmalen allerdings von mei­ner ganzen Verlassenschafft sollen abgeferttiget sein. Zum Sibenten, den Mertten, welchen ich erzogen, soll mein Hausfr[au] zue sei­ner Verehelichung geben dreyßig Gulden Reinisch. Zum Achten, der Anna meiner Maimben, wen sie wirdt bei der Frauen verblei­ben, vnnd sich wol verhalten, will ich gleichsfalß zue einer Aussteurung verschafft haben, dreyßig Gulden Rfeinisch], 67 Sor feletti betoldás. 60

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