Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
Források
Drittens verschaffe jch meinem Sohn Christian mit dieser meiner ietzigen Haußfraw erzeüget, ein silbernes inwendig verguldtes Flaschl zum voraus. Zum Vierdten waß die übrige Verlaßenschafft meines zeitlichen Guts anlanget, ist mein Endtlicher will undt Maynung, daß solche nach meinem Todt gerichtlich gesperrt, und inventirt werden soll, darzue jch meine Kinder, undt an der verstorbenen Stell meine Enickhel allesampt undt iedwedern zugleichen Thail zu universal Erben eingesetzt haben will, undt sollen dieselbe meine Haußfraw nach Abstattung vorspecificirter ihr gethanen legaten, lauth Heyraths-Brieff, um oben gedacht, ab- ferttigen, auch alle, sowohl ietzt vorhandene Schulden, darunter auch die verstanden, waß mir meine Haußfraw vorgestrecket, und jch sie darumb bescheiniget habe, alß die nach meinem Todt müsten gemacht werden, von dem gesambten Guet wofern eines gefunden wirdt, dafern aber keines vorhanden, oder zu Bezahlung der Schulden nicht erklecklich were, sollen obbemelte meine Erben ohn einig meiner Haußfrawen Entgeldt von berührte meiner Verlaßenschafft dieselben abstatten undt bezahlen. Fünfftens. Wann nun mehr berührte meine Verlaßenschafft also richtig unter meine eingesezte universal Erben verthailt worden, ist ferner mein Will, daß die Portion Vatterguths, so meinem Sohn Christian gefallen, dieselbe meiner Haußfrawen zunutzen undt zugenießen, biß zu deßelben ihres Sohns Vogtbarkeit ohn aini- ge Verzinsung undt Raithung in Händen gelaßen werden, doch daß sie denselben ohne ainig deß Vatterguts Entgeltung in der Zucht undt Vermahnung zum Herren aufferziehe. Sollte aber der Allmächtige Gott nach seinem vätterlichen Willen ietzt gemeldten meinen undt jhren Sohn vor seinen erraichten vogtbaren Jahren von dieser Weltt zu sich nehmen, soll solches aufgezeichnet undt gefallenes Vattergut (außer den Fläschl, deßen in dritten Puncten gedacht, welches der Mutter zu An- dencken verbleiben soll) seinen nechsten oberstämmigen Befreündten wieder zue undt heimb fallen. Sechstens habe jch erwehnet nicht laßen wollen, nach dem meine Kinder erster Eh wegen jhres müetterlichen Sprüch undt Anforderungen, wie sie einem Löb[liehen] Stadtgericht bekandt, gäntzlich[en] abgefertiget, meine zwey Söhne mir gleichwohl die ihnen zugethailten Weingarten zu nutzen undt zugenießen gelaßen, nur daß jch dieselbe im Bau erhaltten sollen, undt weiln bißhero lauter unfruchtbare Jahr gewesen, wirdts deßwegen weniger Beschwär geben. Wie jch dann sonst[en] auch meine Kinder vermahnet haben will, daß sie selbst untereinander einträchtig meine Haußfraw, alß ihre Fraw Mutter in Ehren haltten undt nicht betrüben sollen, sondern gedencken an die Treü undt Liebe, welche vielgedachte meine Haußfraw mir (ihrem Vatter) in meinem blöden undt schwachen Altter mit Wartt- undt Pfleg- ung erwießen undt erzeiget, dafür der Allmächtige Gott ihnen jhr Erbthail desto beßer erhaltten undt jhre Nahrung desto reicher segnen undt benedeyen wirdt. 131