D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

stundt seiner schnellen zukunfft, mir noch vorhero obwolen in großer leibes schwach- vnd mattigkheit, iedoch bey gueter vernunfft, sinn, witz vnd ver­stände vorgenohmen, wie es nach meinen tödtlichen abgang, mit meinen zeitli­chen verlaß, zwischen meinen lieben ehwürth vnd söhn gehalten werden solle, gebührende Verordnung zu thuen, vnd diß mein testament vnd lezten willen schrifftlichen auffzurichten; thue auch daß hiermit in gegenwart der edlen gestrengen wohlgelährten wohlweisen, h[e]r[rn] Georg Gradten wollverord­neten h[e]r[rn] burgermaisters, h[e]r[rn] Leopoldt Nätls wollverordneten h[e]r[rn] stadt richters, vnd h[e]r[rn] Johann Andre Preinigs des jnneren raths, wie auch Erhard Adam Reschens burgers alhier (die jch höchstes fleißes darzu erbetten vnd gebetten habe) vngezwungen vnd vngetrungen zu der zeit da jch solches ohne männigliches hinderung woll thuen können vnd mögen, in aller beständigst- vnd kräfftigster weiß vnd formb, wie solches nach außweisung allgemeiner geist- vnd weltlichen rechten, Ordnung vnd gewohnheiten, inson­derheit dieser könig [liehen] frey stadt Oedenburg üblichen herkommen vnd gebrauch nach, immer beschehen soll, kann oder mag, folgender maßen. Anfänglichen, vnd wann der getreue Gott, nach seinen gnädigen willen vnd väterlichen wollgefallen, über mich gebiethen, mich aufflösen vnd auß die­sen jamerthal zu sich in sein ewiges gnaden reich, durch ein seliges sterbstündt­lein abfordern wurdt; so befehle jch mein arme seel in die hände meines herren vnd heylandes Jesu Christi, in deßen verdienst vnd heilige funff wunden mich einschließende, auch fest- vnd gewißlich glaubende, daß er sie in seine arm vnd schoß zu gnaden annehmen, auch sampt allen chirstglaubigen ewig seelig ma­chen werde; wie jch dann in diesen glauben vnd vertrauen mein leben derma­leinßten selig[lich] zubeschließen vnd also hierauff zuleben vnd zusterben ganz bereit vnd willig binn. Hiernebenst will jch auch, daß mein leichnamb christli­cher Ordnung, vnd dieser Stadt üblichen gebrauch nach ehrlichen zur erden, (davon er genomben ist) wider bestattet werden solle, aida des lieben frölichen jüngsten tages zugewartten. Ferners vnd fürs änderte, so verschaff vnd vermach jch, zu den alhieri­gen burger spitall vnd lazareth iedes ordts zum spital funff, zum lazareth zehen gulden kayß[erisch], Anlangendt nun fürs dritte, daß zeitlichen] mein weniges guethl, so ist mein endlicher will, daß meines sohns Cornely Gänßl väterliches legat der ain­tausendt reichstaller, alsobaldten auff daß rathhauß gelegt werden solle, demü­tigst bittendt, ain e[hrsamen] e[dlen] rath, wolle solches zu meines sohnes, alß dero vntergebenen pupillen, nutzen anlegen. Vierdtens, so solle der zwischen vns auffgerichte heyraths contract (wel­chem auch mein lieber ehwürth einwilliget) hiermit gänzlichen caßirt vnd auff­gehebt sein. Fünfften ordne vnd vermache jch meinem lieben sonn Cornelio Gänßl zu einen wahren außgezeichneten muetergueth, meine aigenthumbliche behau­sung in der stadt auff dem Platz, sambt der halben apothekhen; den mayerhoff

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