D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

meiner wenigfen] verlaßenschafft gänzlichen contentiret vnd vergnüget sein solle. Jm fahl aber gedachte meine Schwester mit diesem meinen freiwilligen verschafften legal nicht zu frieden sein wolte, vnd also meinen lezt[e]nwillen vmbzustoßen bedacht were, wil ich hiermit außdrücklichen disponiret vnd ver­ordnet haben, daß die aine helffte dieses ihro vermachten legats in krafft dieses dem spittal, die andere helffte aber gem[einer] stadt anhaimb falle vnd verblei­be. Was aber ferner vnd vors funff te vber obspecifierte legata meines ai­genthumb[liehen] Vermögens vbrig vnd vorhanden sein wirf, es sei gleich ligent oder fahrentes, gelt oder geltes wehrt, verbriefft vnd vnuerbrieffte schulden, wie es immer nahmen haben, oder genent werden mag, daß iedes vnd alles schenck schaff vnd vermache ich mehr berührt meinem lieb[e]n eh[e]w[ürth] Jacob Spie­ßen, vmb willen er nicht allein in meiner wehrenden kranckheit, sondern auch bej gesunden tagen mir alle gebür [liehe] lieb vnd trew erwiesen vnd erzeuget, auch selbiges alles erst in vnser wehrenden ehe mit einander erkaufft vnd er­worben, für ganz frej, ledig vnd aigenthumblichen, also vnd dergestalt, daß er solches iedes vnd alles ohne einigen obrigkeitlichen eingrief spörr oder jnventur antretten vnd besizen soll, wie jhme gelust vnd verlanget, allermaß[e]n ich jhme dann hiermit zu meinen wahr[e]n vniversal erben denominiret vnd eingesezet haben wiel. Endlichen so verschaffe ich auch meinen hierzue erbettenen herren testa­mentarien für dero gehabte bemühung iedwedern ainen ducaten in specie. Will also dieß mein testament vnd lezten willen hiermit beschloßen, ei­nen edlen wollweysen stadt magistrat alhier aber, alß obriste executores, höchstes fleißes vnd vmb Gottes willen gebetten haben, darob zu sein, damit daßelbe in allen seinen puncten vollzogen vnd gehalten, auch ohne männig[liche] jrrung, einredt vnd wiedersprechfen] kräff tig [lieh] verbleiben möge. Dessen zue wahrem vrkhundt habe ich anfangs benante meine herren tes­tamentarien abermahlen gebürlichen fleißes ersuchet vnd gebetten, daß sie die­sen meinen lezten willen mit ihren gewöhnlich [en] pettschafft[e]n von außen verfertigen, auch an gebürenden orth bringen, vnd im fahl der noth, darumben sagen vnd bekennen wollen waß recht ist. Actum Oedenburg den dreyze­hend[en] Octobris nach Christj vnsers erlösers vnd seeligmachers geburth jm Sechzehenhundert Sechs vnd funffzigsten Jahr. [Auf dem äußeren Teil des Dokuments/Az irat külzetén:] Hierinnen ist verschlossen weylandt Vrsula, deß ehrenvesten vnd kunstreichen Jacob Spiesen burgers vnd barbierers etc. alhier liebst gewesten ehewurthin seefligen] auffgericht vnd hinterlaßenen testament, vnd endlich lezter will. (Eröfnet bey e[inem] e[hrsamen] rath etc. den 1. Feb[ruarii] A[nn]o 1658. Gesiegeltes Origina]/Pecsétekkel ellátott eredeti SUSVU, Lad. S. Fase. V. Nr. 269.

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