D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

ligendt, zum driten ein sieben pfunder im Kainraz, neben herrn Matthias Adrian jungfraw tochter names Sophia weingart ligent, zum viertten vnd lezten sechs joch ackher in Gern ackher, neben herrn schwagern herrn Zachariaß Treyßl ge­legen, vnd also das übrige meiner kinder muttergut meinen haußwirth frey vnd ledig verbleiben. Waß nun über obspecificirte legata meines aigenthumblichen verlaß, in li­genden vnd fahrenden sein wirdt, es habe nahmen wie es wol, verbrieffte vnd vnuerbrieffte schulden, wein vnd traidt nirgents nichts außgenohmen, darunter auch die vier nachfolgundt Weingarten, alß inn Goldtberg zwölf pfundt, neben gemainer statt Weingarten, daselbst, ein zwölf pfunder in Gaur, neben herrn Matthias Adrian tochter nahmen Sophia, ein sibenzehen pfundt in Saxgrundt, neben herrn Egidi Ludwig Priseman gelegen, alß welche jch meinen haußwirth alberaith zuuor frey vnd ledig verehrt hab, wie auch in Pozman ein zehen pfundner, neben herrn Georg Prandner, welchen wir in stehunder ehe mit ei­nander erkhaufft, vnd ihme ohne daß der halbe theil gebührt, als soll auch der ander halbe theil hierdurch verstanden sein) 70 daß alles vnd iedes soll meinen lieben herrn vnd ehewirth frey vnd ledig verbleiben, ohne einige gerichtliche spör vnd jnventur, herentgegen soll er alle schulden bezahlen, wie auch vnsere kinder ohne entgelt ihres muttergut bestermaßen versorgen, vnd dieselben zu ihren vogtbarn jahrn ehrlichen außsteurn, allermaßen ich ihm hiemit zu einen rechten vniversal erben wil benent vnd eingesezt haben. Leztlich vnsere hierzu erbettenen herrn zeigen verschaffen wir beede ie­dern ein ducaten in goldt. Wollen also diese vnsere reciprocam donationem vnd lezten willen hiemit beschließen, vnd einen edl wolweisen statt rath alhier alß oberste executorn höchstes fleiß vnd vmb Gottes willen gebetten haben, darob zue sein, damit dieses alles in allen puncten vnd articuln volzogen vnd gehalten werde, ohne menigliches jrrung vnd widerredt auch kröfftig verbleiben möge. Jedoch behal­ten wir vnß beuor in vnsern leben, diese vnsere donation vnd lezten willen zu verändern, zu mindern vnd zu mehren oder gar zu verkehrn, wie es vnß verlust, wo fehrn aber solche vnßere donation vnuerändert verbleibt, vnd nach unsern eines oder des andern ableiben kein Jüngers alß dieses gefunden wirdt, so soll es fur vnsern lezten willen gehalten vnd wircklichen volzogen werden. Dessen zu wahrn vrkundt haben wir anfangs ernandte vnsere herrn zei­gen abermaln gebürliches fleiß ersucht vnd gebetten, daß sie diese vnsere donati­on neben vnserer beeder vnterschreibung mit ihrn gewönlichen petschafften vnd handtschrifften verfertigen auch an gebürliche ort bringen vnd im fall der noth darumb sagen vnd bekennen wollen waß recht ist. Actum Oedenburg in Vngarn den Vierten May, jm Aintausendt Sechshundert vier vnd funffzigsten Jahr. Es fehlt der Anfang der Klamrner./Hzányz^ a zárójel eleje.

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