D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)
Die Quellen/ Források
26. Ödenburg/Sopron, 1654. május 4. Gemeinsames Testament des Barbiers Jacob Grienigl und seiner Ehefrau, Elisabeth/ Jakob Grienigl és felesége, Elisabeth végrendelete Jn namen vnßers Herrn vnd Seeligmachers Jeßu Christi Amen. Haben wir Jacob Grienigl burger vnd balbierer alhier vnd Elisabetha meine eheliche haußfraw zu herzen genohmen vnd betracht, daß elende vnd zergänliche leben dieser weit, vnd das alle menschen hiezeitlich sterben müeßen, die stundt aber deß todes iederman verborgen, derowegen auß guetter betrachtung deßen vngezwungen vnd vngetrungen, Gott lob bey guetter gesundtheit, vnverruckhten verstandt, vnd zue der zeit da wir solches ohne menigliches jrrung vnd widersprechen zue thuen guetten fueg recht vnd macht gehabt, zue verhüettung kunfftigen streits vnd wider willens, so sich nach vnsern eines oder des andern zeitlichen absterben vnser verlaßenschafft wegen zuetrage mechten, in aller krefftigster form maß vnd gestalt, wie solches vermög der rechten für nemblich aber diesen khöniglichen frey statt Oedenburg löblichen gewonheiten am aller kräfftigsten vnd beständigsten sein soll, khan vnd vermag, dieser vnsere donation vnnd lezten willen aufgericht vnd beschloßen in bey sein zum beschluß ernenter herrn, alß welche sonders fleiß hierzue erbetten worden. Erstlichen wan eins oder daß ander über kurz oder lang nach dem gnädigen vnd vnerforschlichen rath vnd willen Gottes von dieser weit abscheiden wurde, so befehlen wir vnsere arme seelen Gott dem Allmechtigen in seine gnedige handt, demietigst bittendt, denenselben durch das verdienst seines einigen Sohns vnsers erleßers vnd seeligmachers Jesu Christi gnädig vnd barmherzig zu sein, vnd das vnsere tode cörper christlicher Ordnung nach ehrlich zur erden sollen bestattet werden. Anderten schaff jch Jacob Grienigl zum lazareth vnd burger spittal alhier iedes orts funffgulden vngerisch. Dritten meinen lieben kindern souil derselben nach meinen todt im leben sein werden schaff jch zu einen richtigen vatter guet tausent taller vngerisch, welches vatter guet mein liebe haußwirthin biß zue derselben vogtbarkheit ohne jntereße zuegenießen haben soll, im fahl aber dieselben vor ihren vogtbarn jahrn die schuldt der natur bezahlen wurden, soll alß dan solch gedacht vatter gut meiner lieben haußwirthin verbleiben, vnd sie meinen negsten erben vnd befreunden so sich genuegsamb legitimirn werden zur gentzlichen hindanferttigung mehrers nit alß dreyßig gulden vngerisch hinauß geben. Viert ten vnd lezten waß über obstehunde legata, wie auch abzahlung aller meiner glaubwürdigen schulden, an mein verlaß übrig sein wirdt, es sey ligendt oder fahrend gelt vnd gelts werth, verbrieffte vnd vnuerbrieffte schulden, wie es imer nahmen haben mag, nirgendts nicht dauon außgenohmen,