D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

Die Quellen/ Források

ein oder des andern begebenten todtesfahl, mit denen von Gott vnns verliehe­nen zeitlichen gűttern gehalten werden sob iztgemelten hierzu erbettenen her­ren angezeigt welche destwegen, nach erheischenter zeit vnd gelegenheit die Wahrheit sagen, vnd daß mein, anfangs genanten Hannß Poßls lezter will vnd mainung, wie hernach folget, gewesen sey, affirmiren vnd bekehnnen sollen. Erstlichen vnd vor allen dingen, befehle ich meine durch Christum threur erlöste seele, wan sie den sterblichen leib wird verlassen müssen, mit demütigen reuigen herzen vnd gemuth, in den schoß Gottes meines himmli­schen vatters, der tröstlichen hoffnung, er mein Gott vnd vatter, solche, von verdienter ewiger straff der sűnden, gnädiglich erretten, vnd zu vnsterblicher herrligkeit, an- vnd aufnemben werde. Meinen todten cörper, bitte ich christli­cher gewohnheit nach, ehrlicher weise zubegraben. Fürs ander, verschaff ich zu vnterhaltung armer leut, in lasareth alhier zwainzig gulden kay [serisch]. Waß fürs dritte, mein ubrigs zeitlichs vermögen betrifft vnd anlanget, so ist wissent vnd bekant, daß ich zu dießer stadt, ausser meines erlehrneten handwerkhs, nichts in gringsten mit mir hergebracht, noch anderwerts hero durch erbschafften etwas acquirirt, sondern alleß, waß ich dato possedire, ver­mittelst göttlich hierzu verliehenen seegens, durch meinen vngesparten fleiß, saure müh vnd arbeit, auch mit meiner lieben haußwürthin getreuen assistens vnd sparsambkeit ist erobert vnd gewonnen worden; vnd weiln auch erwehnte meine liebe ehewurthin, in vnnsern wehrenten ehestand, mich auß grund ihres herzens allezeit geliebet, sich gegen mir, alß iren treuen ehegatten gebührt in allen erwiesen, vnd ferner daß vertrauen zu ihr habe, daß sie, so lang vnnß der Allerhöchste, noch auß gnaden beysamben leben lassen möchte, diese conliche lieb vnd treu continuiren vnd fortsezen werde; da hingegen zu meinen befreun­den ich mich wenig guts zuversehen, maßn mir dieselbe niemaln einige sondere lieb vnd freundschaft erwiesen, vilmehr von theyls derselber nichts alß schand vnd spot sehen vnd erleben müssen: jn deßen erwegung ist hiemit mein gänzli­cher will vnd mainung, daß, wofern ich göttlichen belieben nach, vor meiner haußfrauen, zeitliches todtes für wurde, alßdan dieselbe in meiner ganzen ver­lassenschaft, bey des in liegent- vnd vahrunten, verbrieft vnd vnverbrieften schulden, eingents noch nichts davon außgeschlossen, darunter ich dan auch, mein, laut heyrathsbrief, von meiner haußwürthin, bey vnnser angetrettenen ehe, mir vermachtes heyratguth, verstanden haben wil, imig vnd allein frey eigenthumblich succediren sol, maßn ich sie dan hiemit, zu einer rechten vnd wahren universal erbin, izterwehnten meines völligen Verlasses, instituiren, ord­nen vnd benennen thue, also vnd der gestalt, daß dieselbe meine ehewurthin, alsobalden nach meinen tödtlichen hintritt, ohn einige grichtliche spörr vnd Inventur, sich alles deß meinigen, wie es immer namen haben kan vnd mag, alß ihres frey eigenthumlichen guttes, impatroniren,, vnd hieran von niemanden impedirt vnd gehindert werden sol, doch daß sie gleichwol meinen nechsten ober vnd vnterstämbischen befreunden, hinauß zu geben schuldig sey, einhundert

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