Dominkovits Péter: Egy gazdag városvezető, Lackner Kristóf polgármester javai (Végrendeletek, hagyatéki- és vagyonleltárak, osztályok 1591-1632) (Sopron, 2007)

A források/Die Quellen

Wir anfangns benannte beede chonleüth behallten vnns aber beuor, dise vnsere donation, vermächt vnd vbergab, so allererst nach vnser eines todtfall crefftig sein, vnd in ir würckhung kommen soll, bey vnnserm leben zumindern zumehren oder gar zu uerkheren, all die weil wir beede aber solches nit thun, sonder auß verhengnus Gottes vnser eines der todtfall fürkhommen wurde, soll alls dann alles vnd yedes so hierinnen vermeldt, vnd begriffen ist, bey seinen würden vnd eräfften bestendiglich verbleiben. Vnd ist hirauff an einen ersamen vnd wolweisen stadtrath allhie, vnser dienstliches vnd fleisseges bitten, die wollen dise vnsere donation. Deren wir zwar, zwo gleiches innhallts, vnd vndter einem dato an heüt verfertiget, vnd follgendts die aine in vnserm leben, selbst ainem ersamen vnd wolweisen rath allhie verschloßner auff gemeiner Stadt rath hauß, überantwortet, die andere aber bey vnsern handen behallten haben.) [!] nach eines oder deß andern absterben zu crefften erkennen, vnd darüber vestiglich handt haben, das die dem innhallt nach zugebürlicher zeit vollzogen werde, wann das besehenen ist, soll die überlebende person, in gemeiner Stadt spittal allhie fünfftzig taller reichen vnd erlegen, deß zu warem vrkhund vnd becrefftigung, hab ich Hannß Tölltel mich mit aignen handen vnderschriben, vnd wir bede conleüth haben zugleich vnsere pedtschafften, innwendig vnd außwendig auff dise donation auffgedruckht, zu mehrer gezeügnus, haben wir durch ordentliche gefertigte pedtzetteln mit sonderm fleiß erbethen, die edlen vnd eernvessten, auch türsichtigen, ersamen vnd weisen herrn Gregorn Poschen der zeit burgermaister, Gregor Arnoldt vnd Simon Steinbergern, bede deß raths, Sebastian Dobner statt Schreiber, Melchior Klein, Hannß Puecher, vnd Hannßen Paurn stadtburger allhie zu Oedenburg, das sie sament- vnnd sonderlich dise vnsere donation neben vns, mit iren pedtschafften außwendig verferttigt haben, doch inen, iren erben vnd ferttigung ohne schaden, verordnen derowegen yedem herrn ferttiger, zwen ducaten in golldt. Beschehen in der Stadt Oedenburg den sechsten tag monats Juny, nach Christi vnsers seeligmachers geburdte, im ainn taussent, fünffhundert, sechs vnd neünzigisten jar. Hannß Tölltl mpp. Diße donations abschrift ist gegen dem original collationirt, vnd demselbigen allerdings gleichleutund befunden worden. Actum Oedenburg den 23. Septembris Anno 1597. Sebastian Dobner stattschreyber manu propria. [Az irat külzetén / Auf dem äußeren Teil des Dokuments:] Glaubwirdige uidimirte abschlifft weiland herrn Hannsen Tölltels seligen, vnd Vrsula seiner eheliche hausfrauwen, gethe­nen donation causa mortis.

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