Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
eingeführte Schuldigkeiten sind; dahero auch können wir von dem förmlichen Urbárium nichts mehreres sagen. II. Die dermalige Robotten, welche mehr seynd, als die vorigen gewesen, daß durch einen Contract wären eingefuhret worden, wüste sich niemand zu errinnern, wohl aber, daß die besonderen Hoffgarten-Arbeiten in mehresten nur vor beyläufig 10 Jahren aufgekommen, welche vorhinnig außer Kreutz gäng schären nicht gewesen, sondern sowohl fahrende, als gehende Tagwerk dabey sind um Geld von der Herrschaft bezahlt worden. III. Die dermaligen Robothen bestehen aus denen Hoff-gründ-aecker, Wiesen und auf den Oedenburger Hotter befindende herrschaftlichen zwey Weingärther Hofgarten Bearbeitung. Die Früchte davon schneiden, lesen, Heu zusammen fangen und in das Herrschafthaus gänzlich einführen. Item in Oedenburg das Zehend Wein zusammen führen und solchen, wenn es vonnöthen, nacher Kroyßbach übersetzen. Dann hundert Metzen Zehend Haber vom Ecken Marckt nacher Oedenburg oder Kroyßbach zu führen. Item vom Siegendorf 60 Eimer, vom Rußt aber, was vom Wein in Zehend fallet, nacher Kroyßbach herüber zu führen In Vorfall deren benötigten Weinstöcken, Schindel, Fasreif oder dergleichen Bauholzes vom Wienerisch Neustadt fuhren und nacher Groyßbach darstellen. Item für lange Fuhren 100 Eymer Wein, mit 10 Wägen nacher Preßburg, Wienn oder dergleichen Weithe zu fuhren. Item auf die herrschaftliche Mühl die benötigte Mühlsteiner führen. Item das Herrschafts Hauß in Oedenburg mit Naturalien, Holz, Heu, Haaber und Kuchel benötigungs Fuhren zur Lebenszeit versehen. Ausser deme, was in Kroyßböcker herrschaftlichen Castellen in vorfallenden Renovationen die gehenden und fahrenden Robotten darzu geben und in herrschaftlichen Keller Fässer richten, Wein legen, abziehen und diesen dergleichen Hauß und in Gegenwart der Herrschaft Kuchl Roboth verrichten und Brief auf Himod, Thäning oder dergleichen Weithe tragen. IV. Von Nutzbarkeiten, welche die Gemeinde in Markt Groyßbach geniesset, sind folgende: Den ganzjährigen Weinschanck in dem alldasigen Wirthshaus, welcher zwar über den rechtmässigen Gebühr der Gemeinde durch die Herrschaft gegen 30 Eymer herrschaftliche Wein Ausleuthgebung gratis geniesset. Item die Gemeinde hat ausser denen zum 3 /4 Haus angehörigen Gemein Acker beyläufig 8 Joch Aecker, 23 Tagwerk Wiesen, 65 Pfund Weingärten als überländ Grund, welche von allen der Herrschaft gebührenden Dienst Bergrecht und Zehend bißhero frey genossen.