Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Ausser diesen Überländen geniesset die Gemeinde noch 3 A Häußer wie ein anderer behaußter Unterthann die Grund, die, welche ebenfalls von allen Dienst und Zehend frey seynd gewesen, deren jetzt benannten Gründen ihre innerliche Hoff-Mark befinden, theils bei dermaligen Militair Quartier Hauß, theils bei anderen Unterthanns Häußern unter getheilter. Von Überland Gründen, daß auch einige Nachbarn ihren Genuß haben. Item das vom Feld Früchten der gebührende Zehend nicht in Natura, sondern nach jeden zehenten Schöberl ein Ungarisch gezahlet wird. Item die Waide für das Zug- und anderes nutzbares Vieh genugsam seye. Item die Waldungen, welche sich in Hotter befinden, daß so weit die Noth zu decken, erklecklich sind. Einzig allein, daß von kleinen und nicht vom groben Holz bestehen. Vom Schaden oder Malefizien, wie es weltkündig ist, daß die ansonsten brauchbare Wießmaden und Waide durch den See außer Nutzen gesetzet sind, wie auch mehrmaligen Jahren die sichtbare Früchten deren Weingärten durch die häuffige Köfer sehr verwüstet und unnutzbar gemacht worden. V. Was die Haus Aecker und Wiesen anbelanget, es sollen zwar nach ein jeden viertl Haus 9 Joch sich befinden, die gewisse Zahl derer Metzen aber, weüen die Joch stärker und geringer seynd darunter, dermalen kann nicht gewißlich genennet werden, sondern ein solches wird die förmliche Beschreibung derer Häußern sowohl in Aeckern, als Wiesen ihre Beträgniß klar erzeigen. Auf denen Haus Wiesen wird in kleinsten Theil ein Grummet gemähet. VI. Wie viele Robothen durch ein jeden Unterthann jährlich oder wöchentlich für die Herrschaft sind verrichtet worden, kann derer Zahl aus deme nicht gesagt werden, weilen solche gemeinschaftlich und zwar durch die Bauern die fahrende, durch die Hoffstädtler aber die gehende verrichtet worden. Die fahrende Robothen seynd gemeiniglich mit 2 Stück Vieh zu verrichten in Brauch gewesen. Der Hingang, oder zurück Reiß ist allhier weder von der Herrschaft, weder von Unterthanen in eine Acht genommen worden, zumalen alle Robothen auf frühere oder spätteren Ausgang oder Willkuhr deren Unterthanen ist gelassen worden. VII. Das Neuntl zu geben war bißhero in keinen Gebrauch gewesen, wissen auch von anderen des Löblichen Comitats Herrschaften nichts zu sagen. Von Datien oder anderen Herrschaftlichen Gaaben hat diese Gemeinde ausser 7 fl 17 Vi xr davon auf ein viertl Haus 8 d vor Georgi Dienst, auf ein Hoffstadt aber 5 d Sichlgeld genannt, angeschlagen sind. Item ein viertl sowohl als ein Hoffstatt Haus giebt vom Victualien 6 Stück Eyer, 1 Seit!

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