Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

welchen das Heu und Grämeth alleinig geniesset ohne Zahlung des Georgi Dinst. Von Schaden unter die Malefkia müeste gezehlet werden, das die Viech Weide also geschmellet ist, das gegen Zahlung gewissen Zinß (wie dan jährlig behandlet werden kann) vor das Zug Viech in Paraßtagner Hotter eine Weide aufnehmen mus. Zur Zeith deren grossen Wasser Güssen, das auch das Getreit von manchen Ackern, doch nicht in großen Anzahl entführet wirdt, doch nicht allezeith. V. Die gewisse Zahl deren Ackern, nach denen rechtmässigen Jochen können zwar die Patenten nach seine Würklichkeith nicht ansagen, sondern das alle zur ihre Haußer zugetheilte Acker bey ein jeden Viertl auf 40 Metzen, wan auch etwan ein viertl Metzen übersteigte, könne besammet werden, welche nach ein Preßburger Metzen gemeiniglich von Weitz denen Mitl Jahren 2 Vi Schöbedi, von Korn auch 2 Vi Schöbedi, ein Schöbedi aber miümässigen Jahren 1 Metzen von Weitz oder Korn zugleich dargebete. Von Wisen hat ein jedes Hauß, so bishero viertl Hauß genant worden l A Tagwerck, dessen Betragnus in Heu beiläufig auf 3 Zenten und zumahlen auch allemahlen ein Grämeth gemächet wirdt, sambt diesen das Heu und Grämeth nicht höcher, als auf 5 Zenten geschätzet werden und dieses Heu von müttelmässiger Güte, so auch auf ein klein Roboth Farü gerechnet wirdt. VI. Bekennen, das die Robothen bey der vorigen Urbarien, wie sie bißhero gestandten seind, von jeden viertl Hauß wöchentlich 2 fahrende (es seye in Fuhren, Ackern oder andern Zug Robothen) allezeith mit 2 Stuck Viech, oder anstatt deren 3 Tag zu Fus verrichtet worden. Die dahin Reiße oder zurück Reiße in ein kurtzen Roboth, so in Hotter geschehen ist, haben noch die Unterthanen oder Herrschaft in eine Acht genommen solche zu vergüten, oder in Roboth anzurechnen. VII. Biß dieser Zeith wissen die Fatenten nicht, das jemahlens von Hauß Gründen einiges Neuntl oder auch von andern Gattungen wäre gegeben worden, sondern als seind einige herrschaftliche Acker, welche denen Unterthanen manchen seind zugelassen worden auf zeitliche gebrauch, gegen Darreichung des Neuntl, so auch unter Zehet stehen. Jedoch diese Grund könen derer Inhaber nicht verdauschen oder verkauffen, sie stehen auch allein unter der herrschaftlichen Disposition, deren etwan 213 Joch sein werden in Kertsina genandt. Nicht minder seind beyläuffig 26 viertl Häuser, die weniger Acker zum Hauß gehabt, solchen aber vor 11 Jahren seind jeden auf ein Metzen Bau in Zirnink Ackern ausgetheillet und unter den Neuntl genohmen worden, so auch jährlig, wan sie gebauet gewesen, das

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