Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Neuntl abgeführet haben. Ob dan in andern Herrschaften ein Neuntl gegeben worden, wissen von diesen nichts zu sagen. Ausser deme in denen andern Gaaben hat ein jedes vierd Hauß lauth Urbárium an Dacien jährlig gegeben 1 fl 24 xr Quatember Geldt genandt. Item 1 Metzen Weitz, ein Metzen Khorn, ein Metzen Haber, jedes gehäufter Maaß. Drey Kapauner oder anstat diesen 27 xr in Geldt. Item: von gantzer Gemeinde jährlig ein Kalb, oder dar vor 1 fl 30 xr. Item von jeden Haußwürth deren Pauern, wan solcher gestorben ein Thaller Sterb Tax und von Vermögen nach ein Gulden 1 d Vermögens Tax. Erinnern auch, das in Urbari stehe, von Weibern deren Pauren oder Hauß Würthin 1 fl Sterb Tax schuldig gewesen zu seyn, dieses aber gedäncken nicht, das jemahlens wäre von der Herrschaft begehret oder abgenommen worden. Item vor ein jedweder Gwöhr deren Häußern, überländ Ackern oder Weingarten vorhinnig wäre zwar nichts gezahlt, sondern von Anno 1757 haben vor jedes erstlichen zwar von der Herrschaft gratis schreibt Geldt doch 6 xr erleget worden. Nach deme aber mit derrer Verwechßlung von jeden der Herrschaft 24 xr schreibt Geldt, ausser deme 6 xr bezahlet. Item: von jeden Gulden Kauffschilling 1 d. Item von jeden Theill Schnider 12 d gezahlet. VIII. Es warren zwar beyleiffig 20 ehede Brandt Stätte von viertl Haußern verhandten, zumahlen von denen die Hauß Grund .denen Hoffstätler zugetheilet und solche zun Viertel-Pauern gemacht worden. Weillen aber auf denen eheden Brandt Stätten wegen der Enge deren Haußern und Hoff Marcken keine Gebäu aufgeführet werden können, seind solche denen Haußern, so daran anligen, mit dieser Gelegenheit zugetheillet worden und befindten sich bey Häusern ihren innerligen Gründen Vermögen. IX. Hier in Nickitsch seind alle ewige Unterthannen, können auch ohne Verwilligung der Herrschaft sich nichts weiters hin bezigen, oder weggehen. Das wier untergeschriebene Nickitscher Unterthanen ein solches nicht nur allein ausgesaget, sondern auch vermög unsern abgelegten Eyd Schwur, also zu sein in Gewissen bekennen, wie auch hiemit unter unserer Fertigung bezeugen. x Georg Kaypel Richter alda von Nickitsch, x Mathias Domnanovits Geschworner, x Michael Stánsics Geschworner, x Martin Vingler Geschworner, x Hanß Krüßmanitsch Geschworner, x Hanß Stänschitz Pergmeister [Gallosháza, 15. April 1767] Quelle: SL. IV.l.k.bb.F.4.Nr.l21.

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