Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Viel mehr aber von Ungemach oder Schädlichkeiten, das durch das öesterreicherische käyserliche sowohl, als bischöfliche und Mentzingerisch grosse schwartz oder rodes Gewildt der Feld Bau sowohl, als Weingarten sehr grossen Schaden zufüget. Item: Das die Gemeinde gar keine Waldung, allwo sich in mindesten helfen kante, unter seinen Handten oder Genus habe, sonder alles Bauholtz, ja auch die kleineste Holtz Benöthigungen von der Herrschaft, oder aus Oesterreich um das baare Geldt zuschaffen müsse, es seye dan, das durch Feuerschaden verursachte Benöthigung des Holtzes von der Herrschaft ohne Zahlung dessen Preiß zu empfangen haben die Beschädigte. Item: Durch dem an uns anstossenden Leuthaflus, damit solches dem allhiesiegen Hotter vermög der Auskus auch schaden könne, wie auch zu erhaltung deren Kranitz Hottern, damit selbe nicht vertilget werden, sehr grosse Handt Arbeithen, und andere Arbeiths Versaumnüssen verursachet werden. V. Befindten sich zu einen vierü Hauß 8 Vi Joch Haußacker, welche insgesambt theils zu 24, theils zu 26, theils auch zu 30 Metzen Sammen fassen. Solche wirdt die förmliche Conscription unterscheiden und klar erweisen. Hauswisen aber befindten sich keine, zu mahlen solche sehr schlecht gewesen und durch herrschaftliche Zulassung, die es gehabt, haben zu Ackern verwendet, folglich auf keine Grämethfexung allhier sich befindet. VI. Wie vielle Robotten durch einen Unterthan der Herrschaft verrichtet seind worden, kan keines dings in eine gewisse Zahl gebracht werden, zu mahlen alle Robotten gemeinschaftlich gewessen seind, dero Ursachen auch der Hingang oder Zurückgang ist weder durch die Herrschaft, noch durch die Unterthanen in eine Obachtung, destoweniger in Auf- oder Abrechnung genommen worden. Die Robotten, so bißhero mit Zug verrichtet worden in schwären Fuhren, seind auch zu 4 Stuck, in Ackern aber allemahlen mit 2 Stuck seind verrichtet worden. VII. Das jemahlens von NeunÜ etwas der Herrschaft wäre abgereichet worden, wissen sich die allhießige Unterthanen keinesweges entsinnen. Ausser denen in 3-ten Punckt schon erwiesenen Geldt Gaaben wissen die Unterthanen nichts anders der Herrschaft von Dacien, Geschancknussen oder andere Naturalien gegeben zu haben, als von jedem Erblasser männlich oder weiblichen Persohn zur Zeit des Abieibens gezahlet fl 1 xr 45 Vermögen Tax von jeden Gulden 1 d Testament Tax fl 1 xr 45 Schreib Tax - 6 GwörTax 1 15

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