Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Von überländ Gründen in Fahl der Kauf oder Verkauffen von jeden Gulden 2 Pfening oder Vi xr. Item: zur Lesens Zeith vor Preß Geldt, so aber schon vor einen Jahr aufgehöret, des Jahrs mehr-weniger 1 fl. VIII. Von öeden Haußern befmdten sich zwar vermög ihren [innern] und äussern Hauß Gründen 9 allhier, welche unter denen klein Häußl gehörig und mit wenigen Zugehör versehen seind, welche neuerdings durch die Herrschaft (wie die förmliche Beschreibung erzeiget) impopuliret und mit deren Besitzern oder Haußwürthen vorgesehen seind. Diese kleine Häußer nach Erfahrnus derer Unterthannen seind durch die Kriegs und Pest Zeiten veröedet worden. IX. Die hießieges Orths Unterthanen erkennen der Herrschaft gebührende ewige Unterthanschaft. Welche Aussagen oder Beantwortungen nebst unseren abgelegten Eyd-Schwur hiemit unter unsere Förtigung und eigenen Pettschaften bekräftigen. Joseph Krembß Richter m.p. (L.S.), Paul Graß Geschworner m.p. (L.S.), Joseph Schirch Geschworner m.p. (L.S.), Mathias Leeb Nachbar m.p. (L.S.), Jerg Äkharth Mitnachbahr m.p. (L.S.), Michael Kollöcker Mitnachbar m.p. (L.S.), Peter Ganauser Mitnachbar m.p. (L.S.) [Neudörfl, 16. Juli 1767] Quelle: SL. IV.l.k.bb.F.4.Nr.l22. 58. NEUFELD/LAJTAŰJFALU I. Bishero seynd keine Urbaria bei hiesiger Gemeinde verhanden gewesen. II. Von viellen Jahren her ist mit der gnädigen Herrschaft ein Contract entrichtet worden, wovon kein Orginal, weder Copia bei unserer Gemeinde beihanden und zahlet der Orth alljährlichen mit allen Gefällen 178 fl 45 xr. III. Ist bei obigen zweyen Puncten gemeldet, daß keine Urbaria und Contract verhanden und seynd solche Gefälle dem Grundherrn als ein Robath Geld abgereichet und auf solche Weiß eingeführet worden.