Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Äckern von jeden angebauten Metzen X A in gleichen grosser und kupfter Maß der Herrschaft seiner Zeit entrichten schuldig seind. VIII. In diesen Orth seind neun ede Häuser, von welchen 4 vor zwölf Jahren durch ein Feuer Brunst ed verblieben seynd, indeme die Besitzer nicht fehig gewesen solche aufzubauen. Die 5 aber nach dieser Zeit durch die Unterthanen verlassen waren, weilen zwey von denen durch ein gewissen herrschaftlichen Beamten, Kirchenknopf genanten, weggetrüben seind worden, drey aber durchgegangen, indeme vor Armuth ihre Unterthans Schuldigkeit nicht verrichten könnten, und sodann in einen Theil deren ed verlassenen Ansessigkeiten ein Garthen vor die Herrschaft gepflanzet worden, einige aber annoch in ihren eden Standt verblieben seind, von welchen die zugehörige Grundstücker die Unterthanen besitzen und dero wegen von jeden eden Hauß und darzu gehörigen Grundstücker jeder Besitzer deren 12 fl jährlich der Herrschaft dependiren schuldig ist. IX. Wir seind eine ewige und Erb Unterthanen und so zwar, daß niemals erlaubt seye einen oder anderen in eine fremde Herrschaft weg ziehen. Daß also wir auf oben ausgesetzte neun Punckten durch die Herren Conscriptores umstandiglich befraget seynd worden und wir darauf nebst unseren abgelegten Eyd oben angezogene Zeigenschaft ertheüet haben, bezeiget es hierunten gestellte unseren Gemein Betschafts und Nahmens Förtigung. Anno, Die, Locove quibus supra. (L.S.) Mathl Katschitz Richter x, Michl Zlataritsch Geschworner x, Vaith Buzeczky Geschworner x, Alberth Golobitsch Geschworner x [Nebersdorf, 19. Mai 1767] Quelle: SL. IV.l.k.bb.FANr.l 15. 54. NECKENMARKT/NYÉK - SOPRONNYÉK I. In diesen Marktfleck haben wir bishero kein Urbárium vorgehabt. II. In deme die gnädigste Herrschaft mit unsern Vorfahrern ein gewissen Conctract de anno 1625 eingegangen, also haben wir vermög Inhalt dessen unsere Gaaben und Roboth praestiret.

Next

/
Thumbnails
Contents