Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Die dermalige Schuldigkeiten aber, vermög den (wie oben schon gesagt) eingeführten Urbárium seind folgende: 1- tens: Von Heiligen Gregori Fest angefangen bis Michaelis allwöchentlich von V4 Hauß 1 fahrenden mit 2 Stuck Zugvieh und 2 Hand-Roboten, oder anstatt dem fahrenden auch 2 gehende, mithin zu solcher Zeit 4 Hand-Robot geben müsen. Von Heiligen Michaelis Fest aber bis abermalen Gregorii eben von Vi Haus 1 fahrender und 1 geheter oder nur 3 gehete Roboten seind verrichtet worden. 2- tens: Ein jedes Vi Hauß hat jährligen eine weite Fuhr und zwar bis Neustad oder dero Weite gegeben. 3- tens: Ein jedes Vi von sein eigenen Wirtschaft die s. v. Gaul in die herrschaftliche Weingarten geführet und 20 Grub beschittet. 4- tens: Ein Klafter Brennholz hacken und zu der Stadt hinein führen. 5- tens: Zur herrschaftlichen Kalch-Ofen das benöthigte Holz hacken, so mehr und weniger 10 Tag darzu jährlich angewendet worden. 6- tens: Jedes Vi Hauß jährlichen vor herrschaftliche Gefällen und unterschidliche Dacien 2 fl 15 d gezahlet. 7- tens: Die ganze Gemeinde jährlichen vor die drey Heiligen Fest Tagen gegeben anstatt Victualien 6 fl 65 d. 8- tens: Zur Landtags Unkosten zu seiner Zeiten von jeden Vi Hauß gezahlet worden 1 fl. 9- tens: Zur Zeit der Kauf und Verkauf Gelegenheiten ist von jeden Kaufschilling Gulden 1 d der Herrschaft gezahlet worden, wie auch vor dem Kauf oder Verkauf Brief 40 d entrichtet worden. IV. Von Nutzbarkeiten dieses Orths Gemeinde zehlet folgende: 1- tens: Das Wirthshauß oder Weinschank nutzen, so von Heiligen Michaelis Fest bis Georgii Märtyrers jährlig die Gemeinde genossen. 2- tens: Außer denen zur Häusern angehörigen Gründen geniesset die Gemeinde von Schulhaus und so genandten Gemein Brun die Acker mit 5 Joch, oder 10 Preßburger Metzen, Weingarten mit 20 Pfund, vor dieses aber das Schulhauß und Gemein Brun erhalten muß. Item einige Wies Oertin mit 4 Tagwerken, oder 4 Färtl Heu betragend. Übrigens von Überland außer etwelchen kleinen Obst Gartin, welche frey geniessen, haben die Unterthanen nichts in Genuß. Von Ungemach oder Maleficiis hätte diese Gemeinde ihre Beschwerde: daß wie es weldtkündig ist, die überhäufte Ausgüsse der annahenden See grosse Theil von Ackern, ja fast gänzliche Wiesen deren Häusern verschlemmet und gänzlig in Wasser gesetzet haben. Dannenhero 2-tens: Daß die ansonst vor die dienstbare Zug und Melch Vieh genügsame Weide eben