Edvard Beneš elnöki dekrétumai, avagy a magyarok és németek jogfosztása

Zusammenfassung

(Eigentumseinteingung, Einwohnerumtausch, als Form der ethnischen Reinigung, usw.) anachronistisch, antihuman und verständnislos waren. Derartige „Kollektivsünden" rächte aufgrund dieser Rechtsverordnungen die mit dem Faschismus und chauvinistischen Stalinismus wetteifernde Terrorherrschaft, die - hauptsählich die Ungarn, mitsamt den Juden - nie begingen. Die Ungarn der Tschechoslowakei haben in diesen kritischen historischen Jahren eine so einwandfreie Humanität bewiesen, die jederzeit als Vorbild für die „staatsbildenden Majoritäts —Nationen" und für die westliche Zivilisation gelten können. Die Reslowakisation - die ein erstrangiges historisches Werk in die Wege leitete (Vadkerty K. gleichbetiteltes Buch) - war das erschütterndste seelische Trauma für das zur Assimilierung bestimmte Ungarntum. Die damit verbundene Angst als Begleiterscheinung zittert noch heute in den Menschen nach. Das berüchtigste der Dekrete, am 10. August 1945 in Kraft getreten, war unter der Nummer 33 als Verfassungdekret über die Entziehung der Staatsbürgerschaft, das nicht nur gestattete, körperlich zu mißhandeln, zu verfolgen, auszubürgern, zur muttersprachlichen Stummheit zu verdammen, aber die iure die Deutschen und Ungarn in der Tschechoslowakei zu Heimatlosen zu stempeln". Das Dekret bleibt für immer das Schandmal des tschechoslowakischen Rechtswesens (Gyönyör József). Die Massenmorde, von denen Janics K. und Vicsotka M. berichten - sind bis heute nicht untersucht worden, obwohl die Täter noch heute leben... Das 3. Kapitel beleuchtet den Umstand, daß in tschechischen Emigrantenkreisen schon im Herbst 1939 der Gedanke auftauchte, im Falle einer deutschen Niederlage die Sudetendeutschen auszubürgern (Benötigt diese Intoleranz „Kollektivsünden"?) Am 10. Mai 1947 verlautbarte Benes in Karlsbad, diese Frage sei zu Beginn 1940 mit mit den Engländern und anderen Verbündeten besprochen worden. E. Printz gibt am Beispiel der Sudetendeutshen - eine präzise Analyse der Benes —Dekretevom internationalen Rechtsstandpunkt. Es wird auch erwähnt, daß das verbogene Ziel der Ausbürgerüng der Deutschen die Eigentumsaneignung der wohlhabenden Deutschen war. Otto v. Habsburg und die bis heute nicht aufgehobenen Benes —Dekrete schaffen eine unangenehme, bizzare, verschrobene Situation zwischen Tschechien, der Slowakei und der EU. Im 4. Kapitel können wir die menschliche und politische Laufbahn von E. Benes und Esterházy János verfolgen, ferner ihren Charakter, ihre politisch —ethisch — philosophische Grundpositio, ihre Beweggründe und Konklusionen. „Einer der Begründer der prager Maffia trieb schon in seinem Pariser Propagandaalter ein ungehemmter Machiavellismus voran. Seine Philosophie ist einfach und profan. Der Zweck heiligt die Mittel. Sein Gerchtigkeitsgefühl war ebenso einfach: „Er kannte nur eine Gerechtigkeit und ein Rechtssystem, die tschechische Wahrheit und das tschechische Recht" (Vígh Károly). Als Außenminister liebäugelte er zwar mit den Angelsachsen, doch mit den Franzosen ging er Hand in Hand. Seine Freunde — da er dem Hauptziel zuliebe immer weit voruassah — waren immer in weiter Ferne, seine Feinde ganz nah: die nächsten Nachbarn der Tschechoslowakei. Sein berühmter Ausspruch lautet: „Lieber den Anschluß als die Habsburger". Sein Charakter und die Treue „gegen Brüder" war nicht sein Element (dazu war er auch noch feige), er verriet nicht nur die Slowaken, sondern auch die Polen, denn die Sicherheit der Tschechoslowakei gegen Osteh suchte er nicht im tschechisch —polischen, sondern im tschechisch —russischen Bündis. Vor den Deutschen fürchtete er sich und verachtete, sie die Ungarn haßte und beschimpfte er (Er glaubte an die Legende von Arpád und Svätopluk und konnte sie den Ungarn nicht verzeihen...) Graf Esterházy liebte er nicht, er verachtete ihn sogar, obwohl sich Esterházy János als aufrichtiger, wahrer Humanist bewährte. Er bekam nicht von ungefähr den Beinamen „der mutigste Mann Europas". Im faschistischen slowakischen Parlament stimmte er 1942 als einziger Abgeordneter gegen das Judengesetz. Im 5. Kapitel lesen wir über aufrichtige, schöne, Wahrheitsberichtende Rückblicke, 317

Next

/
Thumbnails
Contents