Cseh Béla: Daróctól a Talárig 1919-1939 (Komárom : [s. n.], [s. a.])
156 teszustandes«. Er war seelisch zusammengebrochen. Dass das Leben in Theresienstadt ihn auch physich schwer schädigte, ist begreiflich. (Abendessen gibt es im Theresienstädter Gefängnis nie.) Es folgten 4 Monate auf der psychiatrischen Beobachtungsstation, bis festgestellt wurde, dass sein Nervenzustand ihn definitiv dienstuntauglich mache und er entlassen wurde. Sein Gesuch um Wiederaufnahme des Prozesres hatte Erfolgt. Er wurde dem Pressburger Divisionsgericht übertragen. REVISION, AB E H NICHT WIEDERGUTMACHUNG. Der Verteidiger Csehs war diesmal Doktor Gyula Friebeisz, der gegenüber dem Vertreter der Anklage Dr. Lukacs vor dem Richter Stabskapitän Dreischuh auf dem Standpunkt verharrte, dass sein Klient nicht offensiv, sondern defensiv gehandelt habe, dass seine Haltung des Gewehres eine reine Reflexbewegung war, um so mehr als der Kolben in der linken Hand war. Das Kuriosum ist, dass jetzt, nach 3 Jahren der Versuch gemacht wurde, die Situation vom 5. Mai 1922 zu rekonstruiren, durch Prüzisierung aller möglichen Stellungen jener Situation. Dabei nahm man schliesslich als erwiesen an, dass es sich um keine Offensiv, sondern nur um eine Reflexhandlung handeln konnte, machte sich also die Argumentation des Verteidigers zu eigen. Cseh verlangte die Herbeischaffung des Dienstreglements und es wurde festgestellt, dass der Ausdruck »leh« dessen Nichtverständnis ihm so teuer zu stehen gekommen War, darin nicht vorkomme. Er sagte: »Wie wäre es, wenn Sie von jemand den Befehl bekämen: »Feküdj le !« (ungarisch nieder!) und verstünden es nicht? »Selbst Kapitän Seidl musste zugeben das Wort nicht gekannt zu haben. Ein magyarisches Blatt schrieb am Tage des Freispruches: »Aus der Verteidigungsrede geht hervor, wie man bei Militär mit jungen Leuten umgeht, die eine Minoritätssprache sprechen.« Und Cseh selbst sagte vor seinen (sozusagen posthumen) Freispruch beim Pressburger Divisionsgericht : »Wer aber gibt mir die dreiunddreissig Monate zurück? Wer gibt mir die Jugend und Gesundheit?« »Eine Klage auf Entschädigung ist nicht möglich, denn — so erklärt der Richter Dr. Dreischuh — es handelte sich dabei um eine reine Auffassungsangelegenheit und die Möglichkeit einer aggressiven Absicht war nicht ausgeschlossen.« Auch hat der Militäranwalt die Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Der Verteidiger denkt über den Ausgang optimistisch. Nun lebt Cseh auf freiem Fuss bei einer Familie Frank auf dem Viehmarkt in Pressburg, weiss, dass: »Leh« deutsch »nieder« und ungarisch »Feküdj le« heisst, nur zu gut, ist stark heruntergekommen^ geht nervös im Zimmer auf und ab, greift immer wieder nach der Stirn tond hält in der Rede inne als wollte er etwas gänzlich Unbegreifliches sich erklären — imd wartet, dass, nach Rehabilitierung seiner Ehre, auch seine Existenz wieder hergestellt werde. Er würde jede Stelle' annehmen, denn Arbeit allein braucht er, wie er sagt, »um zu vergessen, was er nie wird vergessen können«.