Cseh Béla: Daróctól a Talárig 1919-1939 (Komárom : [s. n.], [s. a.])

135 Mlady: »Leh! Leh !«. Dass er just diesen seltenen Ausdruck für »Nieder!« gebrauchte, wurde für Cseh zum Verhängnis, führte aber dann endlich zu seiner verspäteten Freisprechung. Mlady wollte Cseh demütigend bestrafen befahl »Nieder« aber nicht mit dem im Dienstreglement vor­geschriebenen und normaler Weise gebrauchten Kommandoruf: »K zemi«, sondern mit dem in den Umsturztagen von den Legionären mitgebrachten, seither aber abgeschafften Kommando: »Leh« (Leg dich!) Begreiflicherweise verstand Cseh nicht. Er stand verwirrt da, fragte in gebrochenen Deutsch: »Herr Oberleutnant, was soll ich machen?« Der Oberleutnant rief ausser sich »leh, leh«. »Ich befand mich« erzält Cseh, in einer furchtbar kritischen Situation. Ich konnte mir nicht vorstellen, was er vor mir wollte. Ich sah mich um ob einer der Herumste­henden mir sagen würde, was zu tun. Plötzlich lag ich auch der Erde.« Der Schlag stammte vom Oberleutnant, Cseh sprang dann auf, wobei er das Gewehr instinktiv in Abwehrhaltung hielt (wie sich bei der Verhandlung in Pressburg herausstellte, war es unge­laden, das Bajonett nicht aufgepflanzt und er hielt den Kolben in der linken Hand.) Diese Abwehrhaltung wurde als offene Auflehnung aus­gelegt. Der Kapitän Seidl kam hinzu, bereitete der Szene ein Ende und Cseh wurde auf Grund der §§ 145—147 des Militärgesetzes angeklagt. Diese Paragraphen schliessen auch die Möglichkeit der Todesstrafe nicht aus. 1 I VOR DEM PRAGER DIVISIONSGERICHT. Die Verhandlung vor dem Prager Divisionsgericht stellt sich in der Tat — man mag die Vorgeschichte beurteilen wie immer — sonderbar dar. Die ganze Verhandlung, so fühlt die Verteidigung des Bevisionsprozesses aus daurte fünfzehn Minuten. Dem Angeklagten wurde kein Dolmetsch bewilligt, da er tschechisch verstehe (wiewohl er wegen »Unkenntnis! der Dienstsprache« aus der Offizierschule entlassen worden war). Den Richter, den Staatsanwalt, den eigenen Verteidiger verstand er nicht. Er selbst konnte sich mit dem mangelhaften Tschechisch nicht verteidi­gen, nahm die Sache auch im Gefühl der Ueberzeugung von seiner Un­schuld zu leicht. Er hktte aus den Beihen der Mannschaft Zeugen namhaft gemacht, deren Verhör aber abgelehnt wurde. Nach fünfzehn Minuten wurde das Urteil verkündet: 4 Jahre schweren Kerkers. Er wurde nach Theresienstadt überführt. LN FESTUNGSHAFT. Cseh nahm sein Schicksal immer noch leicht. Er erklärt das heute mit seiner damaligen Jugend. Sein Ex-offo-Verteidiger hatte ihm geraten, das Urteil anzunehmen und um Begnadigung anzusuchen. Cseh kannte die Wege des Bürokratismus nicht und nahm an. Das erste Gnaden­gesuch wurde abgelehnt. Da befiel ihn eine Art Lethargie. Der Stadtrat von Leventz, von seiner Mutter darum ersucht, brachte ein zweites Gna­dengesuch ein. Der Oberste Militärgerichtshof befürwortete es. Es ist bis heute noch nicht erledigt. »Ich konnte mein Leiden in Theresien­stadt nichtmehr ertragen und verlangte die Untersuchung meines Geis-

Next

/
Thumbnails
Contents