Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - V. Alltag

Alltag 177 9 Finger weg! Ca. 1544, Schwäbisch Gmünd Abgeschlagene Finger eines Boten als Nachricht an den Rat von Schwäbisch Gmünd Zeichnung auf Papier Reichsarchive, Reichshofrat Decisa 2755 Die Fehde ist wohl eines die Phantasie am meisten anregenden Phänomene des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Hans Diemar war ein Emporkömmling, der sich adelig gebärdete, aber aus Sicht der Stadt Schwäbisch Gmünd alles andere war als ein Mann adeliger Herkunft. Die Reichsstadt sah in Diemar einen Mordbrenner oder Raubritter. 1543 erklärte er der Stadt offen die Fehde. Diemar und seine Gesellen steckten einige Höfe im Umland der Stadt in Brand und wüteten unter den städtischen Untertanen im Umland von Gmünd. Die beiden Finger gehörten einst zur Hand eines Gmündner Stadtboten. Sie wurden ihm von Stachius Göldlin, einem Gesellen Diemars, abgehauen und in den Brustlatz gestopft, mit der Aufforderung, sie doch sei­nen Herren zu bringen. Diemar wurde erst 1550 festgenommen, allerdings kam er bereits 1551 wieder frei, obwohl Karl V. befohlen hatte, ihn weiter festzuhalten. Er konnte sich dabei auf Rückhalt im Adel stützen. Am 10. März 1554 wurde schließlich ein Vergleich zwischen Diemar und Gmünd geschlossen, wobei dieser all seine beschlagnahmten Besitzungen wieder erhielt und sich verpflichtete, gegenüber der Stadt und ihren Untertanen in Zukunft Frieden zu halten. Thomas Just

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