Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

Staat 151 13 Der Ausgleich mit Ungarn 1867 Dezember 1 8, Wien Vortrag des Reichs­kanzlers Friedrich Freiherrn von Beust an Kaiser Franz Joseph I. zur Sanktionierung der Gesetzesentwürfe betreffend „Ausgleich" und „ Dezemberverfassung" Papier, Kabinettsauszug, deutsch Kabinettsarchiv, Kabinettskanzlei Vorträge Nr. 4680/1867 Mit den 1867 beschlossenen Ausgleichsgesetzen erfuhr das Kaisertum Österreich eine tiefgehende Veränderung seiner Verfassung: Durch die Aufwertung der Stellung Ungarns von einer bloßen Landes- zu einer eigenen Reichsgewalt wurde aus einem einheitlichen Gesamtstaat eine Verbindung zweier unabhängiger, gleichberechtigter Staaten, die allerdings wie bisher von ein und demselben Herrscher - dem Kaiser von Österreich und König von Ungarn - regiert wurden. Der verbleibende Zuständigkeits­bereich des Reichsrats („Cisleithanien") wurde im Zuge des Ausgleichs als konstitutio­neller Staat eingerichtet. An gemeinsamen Angelegenheiten für die Gesamtmonarchie - der offizielle Name lautete nunmehr Österreichisch-Ungarische Monarchie - blieben nur die Außenpolitik, das Kriegswesen und das für diese Angelegenheiten notwendige Finanzwesen. Das neue Staatsgebilde wurde vom Prinzip des Dualismus bestimmt, wobei die Fixierung der bevorzugten Stellung von Deutschen und Ungarn gegenüber den anderen Völkern große Probleme schuf. Im Rückblick betrachtet sicherte die Konstruktion von 1867 immerhin für fast 50 Jahre den Frieden, auch wenn sich letztlich die Hoffnungen, den endgültigen Zerfall der Monarchie durch gelungene Reformen zu vermeiden, nicht erfüllen ließen. Gerhard Gonsa

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