Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

140 Staat 2 Standeserhöhung durch Urkundenfälschung 11 56 September 1 6, Regensburg Kaiser Friedrich I. erhebt die Mark Öster­reich mit außergewöhn­lichen Vorrechten zum Flerzogtum (Fälschung von 1358/59) Pergament mit an roten Seidenschnüren hängender (echter) Goldbulle Kaiser Friedrichs I., latéin Allgemeine Urkundenreihe 1156IX 17 Das sogenannte „Privilegium Maius" stellt das Juwel unter den österreichischen Freiheitsbriefen aus der Kanzlei Rudolfs IV. dar. Nachdem Rudolf von seinem Schwiegervater Karl IV. in der „Goldenen Bulle" übergangen worden war, wollte er sich und seinen Ländern auf anderem Wege die erhofften Vorrechte sichern. So entstand ein Komplex von insgesamt fünf gefälschten Urkunden, die Karl IV. zur Bestätigung vorge­legt wurden. Der Kaiser forderte daraufhin von Francesco Petrarca ein Gutachten über die Echtheit der Stücke an, der Humanist bezeichnete die inserierten Urkunden Neros und Caesars als Werk eines Esels. Die im Maius enthaltenen Forderungen basierten auf den Privilegierungen des Privilegium Minus von 1156, allerdings mit beträchtlich erweiterten Vorrechten, die allesamt die Reduzierung der Pflichten des Herzogtums Österreich gegenüber dem Reich auf ein Minimum zum Ziel hatten. Von einer Erhebung zum Erzherzogtum ist im Maius nicht die Rede. Die Vorrechte, die Rudolf IV. für sich reklamierte, wurden erst durch die reichsrechtliche Bestätigung durch Kaiser Friedrich III im Jahre 1453 Realität. Von der Ausführung her ist das hier abgebildete Hauptstück des Maius-Komplexes, das Diplom von 1156, eine derart gelungene Fälschung, daß es erst der Forschung des 19. Jahrhunderts gelang, die Urkunde als gefälscht zu enttarnen. Thomas Just

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