Das Österreichische Staatsarchiv (1988)

Kurt Peball: Das Österreichische Staatsarchiv

archive Hofkammerarchiv, Kriegsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungs­archiv, Finanzarchiv und Archiv für Verkehrswe­sen unter der Leitung einer Generaldirektion ent­standen. 1947 wurden das Hofkammerarchiv und das Finanzarchiv zur Organisationseinheit Fi­nanz- und Hofkammerarchiv vereinigt. 1984 wur­de das Teilarchiv Archiv der Republik eingerich­tet. Ein Teil dieses Zusammenschlusses war 1940 im Reichsarchiv Wien vorweggenommen worden. Das Reichsarchiv Wien war eine Archivorganisa­tion, die 1940 unter der Leitung des Direktors des Haus-, Hof- und Staatsarchivs eingerichtet wur­de, noch mehrere andere staatliche Archive um­faßte und 1945 wieder aufgelöst wurde. Das Archiv verwahrt historisches Archivgut der obersten Behörden des römisch-deutschen und des österreichischen Kaisertums vom Mittelalter bis zum Ende der Donaumonarchie im Jahre 1918 und der Ersten und Zweiten Republik Österreich von 1918-1938 und seit 1945. Dabei befinden sich zahlreiche Sammlungen von Archivgut, das mit der Geschichte Österreichs auf Regierungs­ebene und deren vielfältigen Aufgaben zu tun hat und auch Familienarchive des Adels der österrei­chisch-ungarischen Monarchie sowie viele Schriftennachlässe von Personen der verschie­densten Gesellschaftsklassen. Es untersteht dem Bundeskanzleramt und ist das für das Archivgut der obersten Verwaltungsbehörden und Ressorts der Bundesrepublik Österreich allein zuständige Archiv. Da die Geschichte des habsburgischen Kaiser­tums weite Teile Europas und auch Länder in Übersee berührt, gehört das österreichische Staatsarchiv mit seinen Dokumenten zu den größten und bedeutendsten Archiven Europas und wohl auch der Welt. Die Geschichte der staatlichen österreichischen Archive, aus denen das heutige Staatsarchiv ent­standen ist, ist nicht nur eng mit der Behördenge­schichte des Habsburgerstaates verbunden. Sie übte auch einen großen Einfluß auf den Auf- und Ausbau der Archive in den österreichischen Bun­desländern und in jenen der Nachfolgestaaten der Donaumonarchie aus. Schon in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ging die Initiative zur Koordinierung aller archivischen und rechtlichen Probleme des österreichischen Archivwesens von den Leitun­gen der staatlichen Archive aus. Diese führten zur Einführung von Archivreferaten bei der Regie­rung, von denen noch in der Ersten Republik Österreich der Archivbeirat, das Archivreferat beim Bundeskanzleramt und das noch heute be­stehende Archivamt als Behörde für den gesamt­österreichischen Archivalienschutz von Bedeu­tung waren. Es ist nicht unbedeutend, daß das Österreichische Staatsarchiv keinen Behörden­charakter hat, sondern rechtlich als eine Staatsan­stalt zu betrachten ist, die die Archivalien als Fis­kusgut auf privatrechtlicher Ebene zu verwalten hat. An die Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zahlreiche Archivkörper aus den staatlichen Ar­chiven abgetreten, die die dortigen Verwaltungen zum Aufbau ihrer Behörden ebenso benötigten wie für ihre Staatsgeschichtsschreibung. So wur­den nach 1918 mit allen Nachfolgestaaten eigene Archivverträge abgeschlossen. Mit Ungarn wurde ein eigener Vertrag (das seit 1. Jänner 1927 gel­tende Badener Archivübereinkommen vom 28. Mai 1926) geschlossen, der der ungarischen Regierung das Recht einräumt, zur Verwaltung und Erschließung gemeinsamer Archivkörper aus der Zeit Österreich-Ungarns ständig Delegierte im Staatsarchiv zu unterhalten. Die Ungarische Archivdelegation existiert noch heute; ein Archiv­delegierter ist im Haus-, Hof- und Staatsarchiv, und zwei Archivdelegierte befinden sich im Kriegs­archiv. Von den Archivverträgen können alle mit Ausnahme des Vertrages mit Jugoslawien als er­10

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