1100 Jahre österreichische und europäische Geschichte in Urkunden und Dokumenten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1949)

1100 Jahre österreichische und Europäische Geschichte - Transkriptionen und Erläuterungen

1797 Oktober 17, Catn poformio. Kaiser Franz 11. schließt mit der französischen Republik Frieden: darin tritt Österreich Belgien an Frankreich und die Lombardei an die cispadanische Republik ab, willigt in die Errichtung der cisalpinischen Republik und verspricht den verwandten Herzog von Modena mit dem Breisgau zu entschä­digen; Österreich erhält dagegen Istrien, Dalmatien, die venezianischen Inseln im adriatischen Meere, die Mündungen von Cattaro und die Stadt Venedig mit dem dazugehörigen Festlande bis zum Gardasee und an die Etsch. Die Friedensverhandlungen zwischen Frankreich und dem Reiche sollten zu Rastatt geführt werden. Dazu treten siebzehn geheime Separatartikel und ein geheimer Zusatzvertrag. Orig.-Pap., 12 Blätter: (20 bx 31-5 h), Blatt 12r. — Faksimile etwas verkleinert. Drucke: Martens, Recueil des principaux traités 1. 7, S. 208. — Meyer-Zoepfl, Corpus juris 1, S. 7. — Neumann, Reeueil des traités 1, S. 576 n. IIP. — Corpus pacificationum S. 7. Regest: Bittner, Verzeichnis 2, S. 56 n. 1410. Ratifikation des Hauptvertrages, der Separatartikel und des geheimen Zusatzvertrages durch Kaiser Franz II. 1797 November 3 Wien und durch das Direktorium der französischen Republik 1797 Oktober 26 Paris (Orig.: Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv). -— Protokoll über den Austausch der Ratifikationen 1797 November 23 Rastatt. — Exekutionsverträge: 1797 November 20, Dezember 1 und 25, 1798 Jänner 9. Im Verlaufe des 1792 ausgebrochenen ersten Koalitionskrieges zwischen der französischen Republik einerseits und Österreich und Preußen anderseits schied Preußen aus der Koalition aus und schloß 1795 mit Frankreich den Frieden von Basel, in dem es auf das linke Rheinufer verzichtete. Österreich beendete den Krieg 1797 durch den Waffenstillstand von Leoben und den Frieden von Carnpoformio. sera ratifié par Sa Majesté / l’Empereur, Roi de Hongrie et / de Boheme, et la République / Frangaise, dans l’espace de / trente jours ä dater d’aujour / d’hui, ou plutot si faire se peut, / et les actes de rati­fication en due / forme seront échangés ä Rastadt. / Fait et signé á Campo-Formio / prés d’Udine, le Dix sept octobre / mil sept cent quatre vingt Fix / Sept (vingt six vendémiaire / an six de la République / frangaise une et indivisible). / L. S. x) Le Marquis de Gallo * 2) Bonaparte 2) L. S. Louis Comte Cobenzl L. S. Le Comte de Merveldt G(ene)ralmajor L. S. x) L. S. Le Baron de Degelmann [ Woinovich ] 70. 1804. Errichtung des Kaisertums Ö st erreich. Im Anschlüsse an den Frieden von Campoformio (siehe Nr. 69) trat zu Ende des Jahres 1797 zu Rastatt der Reichs­friedenskongreß zusammen. Frankreich forderte das linke Rheinufer, und da die deutschen Fürsten keine Verluste tragen wollten, wurde das Mittel zum Ausgleich in der Säkularisation der geistlichen Gebiete Deutschlands gefunden. Noch bevor die Verhandlungen zu Ende geführt wurden, kam es zur zweiten Koalition zwischen Österreich, England, Rußland, Türkei und Neapel und in der Folge zum Krieg dieser Koalition mit Frankreich (1799—1802). Nach dem für die Koalition und insbesondere für Österreich unglücklichen Ausgang des Krieges schloß Kaiser Franz II. und das Deutsche Reich am 9. Februar 1801 mit Frankreich den Frieden von Luneville (Bittner 2, S. 61 n. 1436). Er wurde für Österreich unter denselben Bedingungen wie der Friede von Campoformio geschlossen: als deutscher Kaiser trat Franz II. das linke Rheinufer an Frankreich ab; die durch diesen Verlust betroffenen Fürsten sollten, entsprechend den Rastatter Verhandlungen durch säkularisierte und mediatisierte Gebiete entschädigt werden. Es dauerte über zwei Jahre, bis die verschiedenen Ansprüche der deutschen Fürsten befriedigt und die zahlreichen Streitigkeiten beigelegt werden konnten; den Abschluß dieser Verhandlungen bildet der unter französischer und russischer Vermittlung am 25. Februar 1803 zu Regensburg abgeschlossene Reichsdeputations-Hauptschluß (Reichs­rezeß) (Bittner 2, S. 63 n. 1444; Zeumer, S. 509 n. 212). Er bedeutet das Verschwinden sämtlicher geistlicher Territorien außer Mainz; die bischöflichen Domänen und die Güter der Domkapitel gingen an die Fürsten über; der Adel verlor damit zirka 700 Domherrenstellen. Die Mehrheit im Reichstag ivar nun evangelisch. Die im Jahre 1804 erfolgte Errichtung des erblichen Kaisertums durch Napoleon I. und die Sorge vor dem Verlust der Krone des Heiligen Römischen Reiches veranlaßten Franz II. im Jahre 1804 zur Schaffung des österreichischen Erbkaisertums. Am 20. März 1804 überreichte der Staatskanzler dem Kaiser Franz II. ein Memorandum, die erbliche Kaiserwürde betreffend, in dem ausgeführt wird, daß Sr. Majestät, seitdem durch die napoleonischen Kriege und die ihnen nachgefolgten Friedensschlüsse das zahlenmäßige Verhältnis der katholischen zu den protestantischen Kurfürsten zu Ungunsten der ersteren verschoben worden, somit die Fortdauer der Verknüpfung der Römischen Kaiserwürde mit dem Herrscherhause nicht mehr unzweifelhaft sei, kein anderes Mittel mehr bleibe, um ihren Nachfolgern in der Regentschaft des Hauses die ihnen gebührende vollkommene Gleichheit des Titels und des Ranges mit Frankreich auf eine ganz sichere und dauerhafte Art zu erhalten, als die Befolgung des Beispiels des Beherrschers von Frankreich. Was nun die Gestaltung des selbständigen, von einer Wahl durch die deutschen Fürsten unabhängigen Kaisertitels betrifft, wird vor ge schlagen, ihn einerseits nach dem Namen des Herrscher­q Rote Lacksiegel an Atlasbändern aufgedrückt. 2) Die Unterschriften sind eigenhändig.

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