Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat

86 militär-geistliche Würde nicht einem eigenen Bischof, etwa dem Bischof in Wiener-Neustadt, verliehen und die oberste Feldkaplaneistelle auch diesem Bisthume einverleibt werden könnte. Diesem Allerhöchsten Befehle entsprechend erstattete der Hofkriegsrath unterm 13. März 1773 nachstehenden, allerunterthänigsten Vortrag: »Die Frage, ob in Hinkunft ein eigener Bischof für die Armee bestellt werden könnte, kann umsoweniger einem Anstand oder Bedenken unterliegen, als die Bestellung eines eigenen diesfälligen Bischofes schon in den ältesten Zeiten üblich war, und auch den bisherigen Capellanis Majoribus castrensibus die meisten der bischöflichen Würde anklebenden Vorrechte verliehen worden sind. Was die weitere Frage betrifft, ob für die Militär- Seelsorge ein eigener Bischof bestellt, oder dieselbe einem Diöcesan-Bischofe anzuvertrauen wäre? Würde sich empfehlen in Anbetracht der vielen Geschäfte und der vorzunehmenden öfteren Visitationen der Militär-Diöcesis einen eigenen Bischof zu bestellen. Da jedoch die ad canonizandum Episcopatum juxta praescriptum sacrorum canonum nöthige dos, fundus stabilis, Errichtung eines Domcapitels, Consistorium, eine erhebliche Belastung des Militär-Ärars nach sich ziehen würde, und es auch Bisthümer gibt, wo der Bischof mit den Diöcesangeschäften nicht übermäßig beladen ist, so könnte die Jurisdiction quoad Spiritualia in Militares einem Diöcesan-Bischofe überlassen und dem betreffenden Bisthume in perpetuum durch eine besondere päpstliche Bulla über­tragen werden. Das Bisthum in Wiener-Neustadt wäre zu diesem Zwecke das geeignetste, und zwar wegen seiner geringen Entfernung von Wien, und auch wegen der nicht allzu

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