Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
87 großen Überbürdung mit den Diöcesan-Agenden. Nachdem dieses Bisthum ein Domcapitel und Consistorium besitzt, so könnte das Capitel mit Rücksicht auf die vermehrende Arbeit noch mit einem Domherrn vermehrt, hiezu einer der tüchtigsten Feldkapläne ernannt, in Hinkunft aber bei Vergebung der erledigten Canonicate der dritte Theil derselben an die Feldkapläne verliehen, und auch zwei geschickte und verdienstvolle Officiere dem Consistorium zur Behandlung der Amtsgeschäfte beigegeben werden. Die Einkünfte dieses Bisthums machen jährliche 15.000 fl. aus, welche dieser Würde vollkommen entsprechen; zur Bestreitung der Correspondenz, Reise- und sonstiger Auslagen und Unterhalt des neu zu ernennenden Domherrn könnten jedoch diese Einkünfte durch Incor- porierung von 2 oder 3 bis 6000 fl. jährlich eintragenden landesfürstlichen Collation unterliegenden Pfarreien oder Propsteien vermehrt werden; die zwei weltlichen Räthe, Officiere oder Stabsauditore könnten dem Ruhestande entnommen und ihnen zu ihrer Pension für ihre diesfallige Dienstleistung noch eine Zulage von jährlichen 300 fl. angewiesen werden. Es könnten auch fünf G-eneral-Vicare, und zwar für Ungarn, Croatien, Siebenbürgen und den Banat Temesvár einer, dann für Böhmen, Mähren und Schlesien einer, für Ober-, Nieder-, Inner-Österreich, Vorlanden, Kärnten, Krain und das Littorale einer, ferner für Welschland einer und endlich für die Niederlanden ein General-Vicar als Stellvertreter des Bischofs in Wiener-Neustadt angestellt und ihnen zum Unterhalt und Verseilung des Amtes ein Beneficium collationis regiae verliehen werden.« Auf Grund dieses allerunterthänigsten Vortrages wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 1. December 1773 die