Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge
71 2i/í Mund- und 2 Pferdeportionen, im Sommer IV4 Brotportionen täglich und 13 fl. 30 kr. Monatgebühr in barem Gelde; bei der Cavallerie im Winter täglich 2 Mund- und 2 Pferdeportionen und im Sommer 1 Brotportion und 12 fl. Monatgebühr in barem Gelde1). Bezeichnend für diese Verhältnisse ist der Brief des Regiments-Kaplans P. Smerhofsky des Infanterie-Regimentes Nr. 15 vom Jahre 1727, in welchem er den Regiments- Inhaber um Ausfolgung des vom früheren Regiments- Inhaber bezogenen Tafelgeldes von 15 fl. bittet und sich bitter darüber beklagt, dass er mit seiner Gage ein anständiges Auskommen nicht finden konnte2). Über die materielle Stellung des Regiments-Kaplans anfangs des 18. Jahrhunderts verbreitet sich auch der General Regal, der in seinem Regulament unter anderem schreibt: »Der Kaplan soll ein katholischer Priester und des Regiments Administrator sein, welcher von dem Obersten aufgenommen und von dem kaiserlichen Feld-Superior mit Facultäten versehen wird. Er sollte ein geistlicher Mann sein, mehr Phlegma als Hitzigkeit haben, sich in andere Händel nicht mischen und den Gottesdienst abhalten und predigen. Da ohnehin das kaiserliche Tractament eines Kaplans sich ehrbar aufzuführen nicht erklecklich ist, so kann man ihm von einer jeden Portion für die Beichtzetteljährlich einen Groschen als Douceur zukommen lassen. Übrigens sollte die Stolagebühr für den Kaplan jährlich gebessert oder doch wenigstens auf etwas Gewisses reguliert werden, indem die Kapläne bei den meisten Regimentern J) Feldzüge des Prinzen Eugen I S. 281. .2) K. u. k. Haus-, Hof- und Staats-Archiv, Loth. Acten Fase. 328 S. 161.