Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie
40 berufen, welcher auch der Capellanus major beiwohnte. Das Elaborat dieser Commission »Normale der Jurisdictions- Grenzen«, welches ein ausführlicheres Verzeichnis der Militia vaga und der Militia stabilis enthält, wurde mit Allerh. Entschließung vom 9. Februar 1771 publiciert. Dies war die letzte erwähnenswerte Arbeit des Groß- Kapellans Kampmüller. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter und die Abnahme seiner Kräfte beschloss Kaiserin Maria Theresia denselben von dem mühevollen Amte zu entheben und diese oberste militär-geistliche Behörde zu reformieren. Uber Allerh. Auftrag gab der Hofkriegsrath am 9. Februar 1773 seine Meinung dahin ab, dass ein erfahrener und tüchtiger Feld-Superior zur Verwaltung dieses Amtes berufen, demselben zwei Regiments-Kapläne als Assessores beigegeben und diesen noch zwei geschickte und gelehrte Ordensgeistliche beigestellt werden könnten. Diese fünf Geistlichen sollten dann das Militär-Obergericht in spiritualibus bilden und die vorkommenden »casus« mit der bisher vom P. Kampmüller innegehabten Gewalt zu entscheiden haben. Diesem Obergericht sollte auch der beim P. Kampmüller verwendete Advocat Doctor Allstem beigegeben und der Groß-Kapellan, sowie die übrigen Geistlichen in einem Kloster untergebracht werden; doch versagte Kaiserin Maria Theresia diesem Anträge die Genehmigung. Mit der Aufhebung des Jesuiten-Ordens am 21. Juli 1773 demissionierte auch P. Ignaz Kampmüller, stellte das Amt eines Groß-Kapellans der Kaiserin Maria Theresia zur Verfügung und zog sich ins Barnabitenkloster in Wien zurück, wo er am 30. März 1777 starb.