Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie
41 § 8. Die FeM-Superiore und ihr Wirkungskreis. Für die Begiments-Kapläne aus dem Jesuitenorden wurde schon von allem Anfänge an ein vom Orden bestellter Superior mit der Oberaufsicht betraut, und zwar zuerst der P. Wilhelm van Adlet S. J. bei den Truppen in den Niederlanden (1620—1628 1). Diese Bestellung war jedoch nur eine Ordensverfügung, welche die übrigen Feld- kapläne nicht berührte; diese unterstanden dem jeweiligen Prälaten oder Bischöfe, welcher unter dem Namen eines General-Vicars die bischöfliche Jurisdiction bei der Armee im Felde ausübte. Als im Jahre 1643 die bischöfliche Jurisdiction an den Beichtvater des Kaisers übertragen wurde und derselbe immer in Wien residierte, musste die Oberleitung der Seelsorge bei der Armee im Felde einem Stellvertreter übertragen werden, welcher den Namen eines General-Vicars oder Feld-Superiors führte. Der Feld-Superior wurde für jeden Feldzug und für jede Armee vom Kaiser ernannt, vom obersten Feldkapellan oder vom Apostolischen Nuntius in Wien jurisdictioniert und mit den weitestgehenden Privilegien und Ehrenrechten ausgestattet. Sein Wirkungskreis erstreckte sich auf die Oberaufsicht und Leitung der Militär-Seelsorge bei der Armee und auf alle Personalangelegenheiten der mobilisierten Feldkapläne 2). Nach der Verpflegsordonnanz vom Jahre 1697 bekam der Feld-Superior an Besoldung täglich 26 Mund- und ') Arch, des Apóst. Feld-Vicariates, Niederländische Archivsacten, instruction und Patent des Kaisers Ferdinand III und Leopold I, Hofkammer-Archiv, N.-O. Herrschaftsacten, Fase. W. 34.